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Verfassunsgericht und niedersächsisches Polizeigesetz:Bouffier muss auch HSOG überprüfen




Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das niedersächsische Poli-zeigesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig zu erklären, fordert das GRÜNE Mitglied des Innenausschusses, Jürgen Frömmrich, den hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) auf, das von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte und mit den Stimmer der CDU geänderte Gesetz über Sicherheit und Ordnung (HSOG) zu überprüfen und mögliche verfassungswidrige Bestandteile umgehend zurückzunehmen.

"Der Landtag muss als Gesetzgeber dafür sorgen, die Wünsche der Polizei und der Si-cherheit der Bürgerinnen und Bürger in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Diese Landesregierung und die sie tragende CDU aber begehen regelmäßig den Fehler, sich nur für eine Richtung zu entscheiden und schränken dabei zusehends die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Hessen ein. Der niedersächsische Innenminister und die ihn tragenden CDU/FDP-Koalition haben für eine solche Politik heute die Rote Karte gezeigt bekommen. Das muss jetzt auch Bouffier zum Handeln veranlassen", kommentiert Jür-gen Frömmrich das heutige Urteil.

Frömmrich machte darauf aufmerksam, dass die GRÜNE Fraktion bei den Gesetzesberatungen kritisiert hatte, dass das Hessische Sicherheits- und Ordungsgesetz (HSOG) nicht das modernste, sondern das bisher schrankenloseste Polizeigesetz in Deutschland sei.

Insbesondere die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Länder nicht befugt sind, die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten zu ermächtigen, weil dies der Regelungskompetenz des Bun-des unterliege, habe die Landesregierung bereits bei der Anhörung zu ihrem Gesetz im Landtag mehrfach hören können. Damals glaubte sie noch, nonchalant darüber hinweg gehen zu können.

"Hoffentlich ist die heutige Entscheidung endlich der Anstoß für Volker Bouffier "schlicht verfassungs- und gesetzeswidrige" Regelungen, wie der Sachverständige Graulich, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in der Anhörung meinte, zu überprüfen und dann in unzweifelhaft verfassungskonformer Form wieder in den Landtag einzubringen", gibt Jürgen Frömmrich seiner Hoffnung auf späte Einsicht beim Innenminister Ausdruck.

 

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENim Hessischen Landtag - Pressesprecherin: Elke CezanneSchlossplatz 1-3      65183 WiesbadenFon: 0611/350597      Fax: 0611/350601Mail: grueneltg.hessen.de Web: http://www.gruene-hessen.de



Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN / pressrelations.de

27.07.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 96 X

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