Kommentar zur vorläufigen Entscheidung der Competition Commission
Die Deutsche Börse hat am Freitag begrüßt, dass die britische Competition Commission in ihrer vorläufigen Entscheidung zu einem möglichen Angebot für die London Stock Exchange die wettbewerbsrechtliche Position für die Deutsche Börse und Euronext gleich bewertet.
Bezüglich möglicher Auflagen, die die Commission vorgeschlagen hat, sieht sich die Deutsche Börse im Vorteil: Die Bedenken der Commission beziehen sich ausschließlich auf Clearing-Dienstleistungen für britische Aktien. Diese erbringt für die LSE das Clearinghaus LCH.Clearnet, dessen Hauptaktionär Euronext ist. Die Deutsche Börse bietet keine solchen Clearing-Services für den Londoner Markt an. Daher stellt sich für die Deutsche Börse nicht die Frage eines generellen Rückzugs aus Clearingaktivitäten, den die Commission für beide Parteien als Option genannt hat.
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Quelle: DEUTSCHE BÖRSE / pressrelations.de
29.07.2005 - 10:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 70 X

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