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Planungen für den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn kommen voran




Streckenführungen in drei weiteren Abschnitten zwischen Offenburg und Basel konkretisiert - Offenlage der Planunterlagen noch in diesem Jahr

(Stuttgart, 29. Juli 2005) Die Deutsche Bahn AG hat die Planungen für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel in den Streckenabschnitten zwischen Offenburg und Basel nach dem Planungsstopp in 2004 wieder aufgenommen. Von 7April bis Juni hat die erste Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im Planfeststellungsabschnitt 9.0 zwischen Buggingen und Auggen stattgefunden, bis Ende des Jahres werden, nach dem aktuellen Zeitplan, zwei weitere Offenlagen durchgeführt.

Zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Anhörungsbehörde wurde für den Planfeststellungsabschnitt 9.2 Haltingen/ Weil am Rhein die nächste Offenlage ab dem 26. September 2005 festgelegt. Begleitend ist am 27. September 2005 in einer öffentlichen Veranstaltung die Erläuterung der Verfahrensschritte und der Vorgehensweise durch das Regierungs-präsidium Freiburg mit Präsentation der Planfeststellungsunterlagen durch die Bahn vorgesehen. Weiterhin ist geplant, im nördlich von Buggingen gelegenen Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen - Heitersheim die Offenlage im vierten Quartal 2005 durchzuführen. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

Damit ist im südlichen Streckenteil vor der Schweiz, neben dem sich bereits im Bau befindlichen Abschnitt mit dem Katzenbergtunnel, die Planung auf weitere 28 Kilometer konkretisiert und kann in der Anhörung diskutiert werden.

"Nachdem die weitere Finanzierung der Planungen sichergestellt war, haben wir uns darauf konzentriert das Projekt so schnell wie möglich wieder anzuschieben", so Aris Samaras, Gesamtprojektleiter für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel bei der DB ProjektBau GmbH. "Erstes Ziel war die Offenlage der aktualisierten Planfeststellungsunterlagen. Im Abschnitt zwischen Herbolzheim und Weil am Rhein sind die Arbeiten am weitesten fortgeschritten".

Grund für die Planungspause war die Überprüfung aller Schieneninfrastrukturprojekte zwischen Bahn und Bund, da deren Finanzierung nicht geklärt war. Als Folge dieser Planungsunterbrechung mussten die Planungsbüros wieder aktiviert, die Grunderwerbsverzeichnisse aktualisiert und Teile der weiteren Verfahrensunterlagen an die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen angepasst werden, um die Anhörung mit dem neuesten Stand durchführen zu können. Dadurch hat sich die Einleitung der noch nicht beantragten fünf Planfeststellungsverfahren zwischen Offenburg und Basel um rund 1 Jahr verschoben.

Die Anhörungsphase ist wichtiger Bestandteil bei der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Diese Verfahrensphase, die vom zuständigen Regierungspräsidium durchgeführt wird, umfasst die Offenlage der Unterlagen und die Anhörung der Betroffenen sowie der Träger öffentlicher Belange zur Planung der Bahn und den Erörterungstermin.

"Nach der öffentlichen Aufforderung, das Regierungspräsidium mit individuellen, umfangreichen Schriftsätzen einzudecken, sind aus der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen zwischen Buggingen - Auggen beim Regierungspräsidium Freiburg sehr viele Einwendungen mit einem außergewöhnlichem Umfang eingegangen", erläutert der Projektleiter für die Bahnverfahren im Regierungspräsidium, Werner Hoffmann. "Diese müssen alle gelesen und bewertet werden, auch wenn sich hierin immer wieder die gleichen Argumente mit unterschiedlichen Textformulierungen wiederholen. Es ist fraglich, ob dieser gesteuerte Argumente-Mix mit individuellen Zusätzen und der dadurch verursachte Arbeitsaufwand der Sache und dem Verfahren dienlich ist", erklärt Herr Hoffmann weiter. "Wünschenswert wäre eine Konzentration auf die Sachargumente gewesen; die Auswertung wird sicher Monate beanspruchen".

Sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen werden im Erörterungstermin mit den Beteiligten behandelt und in einem Abschlussbericht des Regierungspräsidiums bewertet. Der Abschlussbericht dient der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt als Entscheidungsgrundlage für den zu erlassenden Planfeststellungs-beschluss.

 

Herausgeber: Deutsche Bahn AGKommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 BerlinVerantwortlich für den Inhalt: Werner W. Klingberg



Quelle: DEUTSCHE BAHN / pressrelations.de

29.07.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 476 X