EU-Kommission hätte Deutschland deutlich mehr Emissionsrechte zugebilligt - Deutschland hätte dies nur richtig beantragen müssen!
Die EU-Kommission hat den deutschen Nationalen Allokationsplan für die Jahre 2008 – 2012 (NAP II) mit Bescheid vom 29.11.2006 u.a. mit der Auflage genehmigt, das Gesamt¬volumen an zuzuteilenden EU-Emissionsberechtigungen um 29 Mio. auf 453 Mio. pro Jahr zu kürzen. Allenthalben wird nun beklagt, dass durch diese Kürzung der Marktpreis für CO2-Emissionsrechte in den Jahren 2008 – 2012 und durch deren Einpreisung in die Strompreise auch diese stark steigen würden. Dabei wird aber übersehen, dass Deutsch¬land noch die Möglichkeit hat, diesen Preiseffekt überkompensieren zu können.
Die EU-Kommission hat in einem E-Mail-Wechsel mit dem bvek am 1.12.06 bestätigt, dass sie Deutschland genehmigt hätte, seinen unter das EU-System handelbarer Emissionsrechte fallenden Anlagenbetreibern die Nutzung von bis zu 129 Mio. Emissionsgutschriften aus JI/CDM-Projekten in den Jahren 2008 – 2012 zu ermöglichen ( = 28,5 % von 453 Mio.). Voraussetzung wäre aber gewesen, dass Deutschland dies auch mit seinem NAP II beantragt hätte. Tatsächlich hat Deutschland aber nur eine Nutzung von 12 % beantragt und entsprechend auch nur die Nutzung von insgesamt maximal 54 Mio. Emissionsgutschriften pro Jahr genehmigt bekommen.
Zugleich hat die EU-Kommission gegenüber dem bvek aber auch bestätigt, dass Deutschland noch die Chance hätte, bis 31.12.2006 eine entsprechende Erhöhung der Nutzung von Emissionsgutschriften problemlos zu beantragen und genehmigt zu erhalten. Nach diesem Termin sei dies dagegen nicht mehr möglich.
Die zusätzlichen 75 Mio. Emissionsgutschriften würden die von der Kommission verfügte Kürzung der Zuteilung von EU-Emissionsberechtigungen aus dem deutschen Staats¬budget um mehr als das 2,5-Fache überkompensieren. Kein Verbandslobbyist könnte dann mehr behaupten, dass Anlagenbetreiber in Deutschland ihre Produktion wegen fehlender Verfügbarkeit von Emissionsrechten einschränken oder sogar einstellen müssten. Zwar können die Emissionsgutschriften den deutschen Anlagenbetreibern nicht kostenlos zugeteilt werden, sondern sie müssen diese entgeltlich erwerben. Aber einer¬seits dürften Emissionsgutschriften aus JI/CDM-Projekten etwas preisgünstiger als EU-Berechtigungen zu beschaffen sein, vor allem aber dürfte der Marktpreis für Emissions¬rechte durch das zusätzliche Angebot von jährlich netto bis zu 46 Mio. Emissionsrechten bei unveränderter Nachfrage merklich sinken. Dann könnte aber statt eines gestiegenen auch nur der gesunkene Marktpreis der CO2-Emissionsrechte in den Strompreis einge¬preist werden. Entsprechend würden die deutschen unter das EU-System fallenden Industrieanlagen bezüglich der Strombezugskosten entlastet. Aber nicht nur diese sondern auch die gesamte deutsche Volkswirtschaft würde entsprechend entlastet werden.
Hinzu kommt, dass Deutschland damit zugleich einen ökonomischen Anreiz zur stärkeren Nutzung von JI/CDM-Projekten durch deutsche Unternehmen schaffen und seine bisher im Wesentlichen nur verbale Unterstützung des CDM ökonomische Substanz geben würde. Die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit von Emissionsgutschriften entspricht immerhin insgesamt einem Wert von ca. 6 Mrd. Euro.
Der bvek hat über diesen Sachverhalt die Bundeskanzlerin und die Bundesminister Gabriel und Glos unterrichtet und aufgefordert, auf der nächsten Sitzung des Bundeskabinetts eine entsprechende Änderung des NAP II zu beschließen und noch im Dezember 2006 der EU-Kommission zu notifizieren.
Dietrich Borst/Pressereferat bvek
Quelle: bvek-Pressestelle / pressbot.net
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06.12.2006 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 246 X
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