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Bundesregierung muss Widersprüche unverzüglich ausräumen!


Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Haftbefehl

Zur Beantwortung seiner schriftlichen Frage nach den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Haftbefehl erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Damit die Menschen in Deutschland Gewissheit über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über den Europäischen Haftbefehl vom 18. Juli 2005 bekommen, habe ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage bereits am 20. Juli aufgefordert, mitzuteilen, wie viele Personen aufgrund des Urteils aus der Haft entlassen wurden bzw. noch aus der Haft zu entlassen sind.

Die Antwort der Bundesregierung schafft nun jedoch keine Klarheit, sondern zeigt erhebliche Widersprüche zwischen den zuständigen Bundesministerien auf. So wurden nach Auskunft des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz bisher lediglich acht Personen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus der Haft entlassen. Nach Angaben des beim Bundesminister des Innern ressortierenden Bundeskriminalamtes (vgl.: Frankfurter Rundschau und Stuttgarter Zeitung vom 22.07.2005) sind jedoch 20 Personen auf freien Fuß gesetzt worden. Hier passt etwas offensichtlich nicht zusammen.

Diese Unstimmigkeiten dürfen nicht stehen bleiben. Es entsteht der Eindruck, innerhalb der Bundesregierung fehle der Überblick bei der Terrorbekämpfung. Das kann nicht hingenommen werden. Deshalb habe ich in einer erneuten schriftlichen Frage die Bundesregierung zur definitiven Klärung der Widersprüche aufgefordert. Die Menschen haben ein Recht auf Klarheit!

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktioncducsu.de

Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de



Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de

01.08.2005 - 18:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 145 X

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