„Fachanwalt für Erbrecht“ – Ludger Bornewasser ist einer der wenigen ausgewiesenen Experten in München
Wer kompetenten juristischen Rat in Fragen des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts oder einen versierten Testamentsvollstrecker sucht, hat es nicht einfach. Zwar haben Juristen seit rund zwei Jahren die Möglichkeit sich zum „Fachanwalt für Erbrecht“ weiterzubilden, doch nur 19 von derzeit knapp 10.000 in München niedergelassenen Anwälten sind tatsächlich berechtigt diesen Titel zu führen. Einer von ihnen ist Ludger Bornewasser aus der Kanzlei Adovcatio, einem Zusammenschluss spezialisierter Rechtsanwälte, die sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen betreuen.
Bornewasser ist zudem Grüdungs- und Vorstandsmitglied des Münchner Vereins für Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Vermögensplanung e.V. und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet
„Bei einem Testament geht es nicht nur darum, Streit unter den Erben zu vermeiden. Im Vordergrund steht meist die Absicherung des Ehegatten, des Lebenspartners oder der Kinder, der Fortbestand eines Familienunternehmens sowie die Optimierung der Erbschaftssteuer – und das lohnt oft schon bei einem Eigenheim“, so Bornewasser. Erbrechtliche Fragen sind kniffelig und es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das so fehlerträchtig ist. Gute Testamente sind immer ganz individuell und orientieren sich an der Lebenssituation des Mandaten. Die Verfügungen eines jungen Unternehmers, der sowohl seine Familie absichern als auch seinem Geschäftspartner die Weiterführung der gemeinsamen Firma ermöglichen muss, unterscheiden sich ganz erheblich von denen eines älteren Ehepaares, dass die Zukunft ihres behinderten Kindes regeln will.
Zusatzausbildung bürgt für hohe Kompetenz
Dass die Zahl der Fachanwälte für Erbrecht so gering ist, liegt an den strengen Zulassungsregelungen; nur wenige Anwälte genügen den hohen fachlichen Anforderungen. Zwar kann den Spezialisierungslehrgang und seine Prüfungen jeder Anwalt absolvieren; den Titel darf aber nur führen, wer auch umfangreiche praktische Erfahrungen im Erbrecht nachweisen kann. Dazu gehören unter anderem die Bearbeitung von mindestens 80 Mandaten und eine nachgewiesene Prozesserfahrung in Erbangelegenheiten.
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Ludger Bornewasser
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13.12.2006 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 271 X
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