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Keine rot-grüne Wahlwerbung auf Kosten des Steuerzahlers




Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit

3. August 2005 - Zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter MdB:

Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen, darf Rot-Grün den Steuerzahler nicht mit den Kosten einer unzulässigen Wahlwerbung für die Regierungsparteien belasten.

Nachdem sich die Bundesregierung in der Vergangenheit nur unzureichend und widerwillig den verfassungsmäßigen Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit unterwarf, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Schreiben an den Regierungssprecher Anda aufgefordert, ihre Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit an den verfassungsrechtlichen Vorgaben auszurichten. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt der Bundesregierung in der Vorwahlzeit jede parteipolitische Wahlwerbung; dazu zählt auch eine auf die aktuellen Regierungsmitglieder bezogene Sympathiewerbung.

Deshalb hat die Union die Bundesregierung gefragt, welche Werbekampagnen sie mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen einstellen wird. Auf Bitten der Bundesregierung ist die Frist zur Beantwortung dieser Frage um eine Woche bis zum 10. August verlängert worden. Wir werden also erst nächste Woche erfahren, ob die Bundesregierung bei ihren Plänen bleibt, beispielsweise den Tag der offenen Tür am 27./28. August für - jetzt - unzulässige parteipolitische Sympathiewerbung und Propaganda zu missbrauchen.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktioncducsu.de Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de



Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de

03.08.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 151 X

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