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Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel präsentiert Jahresbericht 2004 der hessischen Lebensmittelüberwachung


– "Verbraucher in Hessen können sich auf die Lebensmittelüberwachung verlassen" Wiesbaden, 03. August 2005 - "Die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf die Lebensmittelüberwachung verlassen, was nicht zuletzt der umfangreiche Bericht des Jahres 2004 eindrucksvoll dokumentiert", sagte Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel heute in Wiesbaden. "Die Hessischen Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz haben 2004 im Rahmen der Überwachung der Betriebe und des Lebensmitteltransportes 68.417 Kontrollen in den 70.104 registrierten Betrieben durchgeführt. Dabei werden Betriebe, die empfindliche Lebensmittel herstellen, wie zum Beispiel Hackfleisch, häufiger kontrolliert als andere."

Dietzel erläuterte: "Die Bevölkerung Hessens verbraucht im Jahr rund sechs Millionen Tonnen Lebensmittel. Gemessen an diesen Zahlen, ist es bei allen Beanstandungen die im Lebensmittelbericht aufgeführt sind, sehr selten, dass Betriebe oder auch wir als Verbraucherschutzministerium wegen gesundheitsschädlicher Lebensmittel die Öffentlichkeit informieren oder vor dem Verzehr bestimmter Erzeugnisse warnen müssen. Das ist auch ein Resultat von effektiv gestaltetem Verbraucherschutz. Die Zahl der Lebensmittelkontrolleure konnte seit 1998 bis heute von 110 auf 136 erhöht werden. Insgesamt haben wir heute im Vergleich zum Jahr 1998, in dem es 207 Stellen in der Lebensmittel- und Veterinärkontrolle gab, 265 Stellen besetzt."

Neben der Inspektion und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben und der Untersuchung und lebensmittelrechtlichen Beurteilung entnommener Proben werde die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden durch Beanstandungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen geprägt, die über das EU-Schnellwarnsystem von Brüssel aus den anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt gemacht oder die von anderen Bundesländern gemeldet werden, so Dietzel. Er erinnerte etwa an die verbotenen Farbstoffe Sudanrot und Pararot, die in Gewürzen, Saucen oder Pesto gefunden worden waren und dann auch in Hessen verstärkt kontrolliert wurden.

Er erläuterte im Rahmen der Überwachung hätten die Kontrolleure teilweise ekelerregende Zustände vorgefunden. "In einem Fall wurden Lebensmittel in einem Toilettenvorraum gelagert. In einem anderen Fall waren vor einem in den frühen Morgenstunden noch nicht geöffneten Lebensmittelmarkt ca. 200 Brote, teilweise unverpackt, abgestellt worden. Hierauf saßen Vögel, liefen über die Laibe und fraßen sie an."

Bei Brot und Kleingebäck hätten die Kontrolleure von 347 Proben, 74 beanstandet. "Die Gründe waren neben abweichendem Geruch und Geschmack oder Schimmelbefall, eingebackene Fremdkörper wie ein Drahtstück, eine Plastikfolie, ein Glassplitter, eine Motte, ein Stein, ein Zahnkronen-Provisorium oder ein Metallstück. Außerdem waren Teigstücke verbrannt oder es bestanden Kennzeichnungsmängel."

Der Minister ermunterte die Verbraucher sich bei Beschwerden über Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände an die inzwischen kommunalisierten Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (ÄVV) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu wenden. "Basierend auf Verbraucherbeschwerden, konnte beispielsweise Schimmelbefall bei einer Hausmacher Sülze im Glas, Ranzigkeit bei getrüffelter Kalbfleisch-Pate oder faulig-käsiger Geruch bei frischer Schinken-Zwiebelmettwurst bestätigt werden. In einem anderen Fall haben mehrere Teile eines Gliederfüßlers in einer Zwiebelmettwurst einem erschrockenen Verbraucher den Appetit gründlich verdorben. Der Befund wurde als ekelerregend beanstandet und zum Anlass genommen, die Produktionshygiene des Herstellerbetriebes einer kritischen Prüfung zu unterziehen."

Dietzel unterstrich, dass in allen Fällen von Seiten der zuständigen Behörden schnell reagiert und die Missstände abgestellt wurden. Die Verantwortlichen wurden zur Rechenschaft gezogen.

In der EU müssen die Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2006 ein Qualitätsmanagementsystem im Bereich des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung flächendeckend einführen. Minister Dietzel abschließend: "Hessen hat bereits heute dieses Qualitätsmangement in seinen kommunalen Ämtern (ÄVV) eingeführt. Unabhängige Auditorenteams überprüfen die Funktionsfähigkeit des Systems in den einzelnen Behörden. Damit ist Hessen den anderen Bundesländern ein gutes Stück voraus."

Die zentralen Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in Hessen im Jahre 2004

- Die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden (ÄVV) führten 2004 im Rahmen der Überwachung der Betriebe und des Lebensmitteltransportes 68.417 Kontrollen durch (Vorjahr 62.264). Überprüft wurden 35.189 (50,19%) der 70.104 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen registrierten Betriebe (Vorjahr 49,21%) und 843 Lebensmitteltransporte (Vorjahr 807). Darüber hinaus erfolgte die stichprobenweise Kontrolle der ca. 5.100 registrierten hessischen Milcherzeugerbetriebe.

- Schwerpunkte der Überwachung sind große Herstellerbetriebe, die überregional und auch EG-weit Lebensmittel oder auch Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände herstellen und vertreiben. Zur Überwachung dieser Großbetriebe werden Kontrollteams gebildet, die sich aus Vollzugsbediensteten der Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz und Sachverständigen der LHL (Landesbetrieb Hessisches Landeslabor) zusammensetzen.

- Lebensmittelzentrallager, Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelläden, Bäckereien und Metzgereien wie auch Volksfeste, Markthallen, Wochenmärkte, landwirtschaftliche Betriebe mit Selbstvermarktung und Lebensmitteltransportkontrollen im Nah- und Fernverkehr sind weitere Schwerpunkte der Überwachung.

- Bei den 35.189 (Vorjahr 32.584) überprüften Betrieben ergaben sich 7.651 (Vorjahr 8.985) Beanstandungen (21,79%; Vorjahr 27,46 %).

- Durch mündliche und schriftliche Belehrungen und Ordnungsverfügungen wurde in den Betrieben auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften hingewirkt. Die meisten Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sachkunde bedingt. Es wurden 1.418 Verwarnungsgelder mit 41.222 Euro erteilt, 185 Bußgelder mit 54.244 Euro wurden rechtskräftig sowie 22 eingeleitete Strafverfahren wurden von den Gerichten bestätigt. Die Gesamtsumme dieser Maßnahmen betrug 15.300 Euro.

- Besondere Bedeutung hat die Abteilung VII des LHL, die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen, Frankfurt am Main – Flughafen (TGSH). Hier werden für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel tierischer Herkunft regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft; 2004 wurden 19.784 Einfuhrkontrollen durchgeführt (Vorjahr 15.208) und dabei 861 Sendungen beanstandet (Vorjahr 752). Insgesamt wurden 2004 über die Tierärztliche Grenzkontrolle Hessen 4.464.140,63 kg Frischfleisch und 14.620.168,64 kg Fisch eingeführt.

- Bei Betriebs- und Einfuhrkontrollen erfolgt die Entnahme von Proben für die spätere Untersuchung und lebenmittelrechtliche Beurteilung durch den LHL.

Beispiele von Beanstandungen:

- Im Rahmen der – wie jedes Jahr verstärkt in den Sommermonaten durchgeführten – Untersuchung von Schlagsahne aus Sahneautomaten in CafÖ©s, Bäckereien etc. war erneut eine erhebliche Anzahl der Proben aus hygienischer Sicht zu beanstanden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle fiel dabei die fertig aufgeschlagene Sahne durch überhöhte Gesamtkeimzahlen in Verbindung mit hohen Gehalten an coliformen Keimen, Pseudomonaden, Hefen und/oder Laktobazillen auf, so dass die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Richtwerte für die Gesamtkeimzahl und/oder die Zahl der coliformen Keime überschritten wurden.

- Veranlasst durch eine Verbraucherbeschwerde konnten in einem Markt in Fertigpackungen abgepackte Grillkoteletts vom Schwein sichergestellt werden, die bereits aufgrund ihres intensiv fauligen Geruchs als verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Diese Abweichung war offenbar auch dem Inverkehrbringer aufgefallen, da eine Mitarbeiterin während der Probenentnahme versuchte, dem Lebensmittelkontrolleur die Ware aus der Hand zu reißen und in die Mülltonne zu befördern.

- Ein Putenbrustfilet wurde wegen Madenbefalls als ekelerregend beurteilt. Zwei Serranoschinkenkeulen waren besonders im Bereich des Knochens stark mit Milben befallen. Fünf Proben vorverpackter Schinkenaufschnitt wiesen Schimmelpilzkolonien auf ihrer Oberfläche auf.

- In einer Glaskonserve mit Würstchen hatte ein Verbraucher beim Kauen zwei Fremdkörper festgestellt, die bei näherer Untersuchung als Glassplitter mit einer Größe von ca. 1 – 1,5 mm identifiziert wurden. Da bei oraler Aufnahme von Glassplittern auch geringer Größe – ob mit oder ohne Verschlucken – ein Auftreten von Verletzungen im Mund- und Rachenraum, ggf. auch im Verdauungsbereich, grundsätzlich nicht auszuschließen sind, wurde der Befund unverzüglich an die für den Hersteller zuständigen Behörde weitergeleitet.

- Als genussuntauglich erwies sich eine Konserve "Weißwurst", bei deren Herstellung es offenbar zu einem Fehler in der Temperaturführung gekommen war. Die Dose enthielt eine im Wesentlichen homogene, breiartige Masse, die einen intensiven Fäulnisgeruch verbreitete. Im Rahmen der bakteriologischen Untersuchung wurde eine hohe Konzentration an thermostabilen Sporenbildnern der Gattung "Clostridium" nachgewiesen.

- In Mandelkernen wurde ein graues ca. 2,7 cm langes Knochenstück festgestellt. Es handelte sich um einen Oberschenkelknochen mit Gelenkkopf. Von welchem Tier er stammte, konnte nicht ermittelt werden.

- In tiefgefrorenem Blattspinat wurde ein 3,5 cm langes und 1 cm breites Holzstück festgestellt.

- In zwei Beschwerdeproben Mineralwasser wurden mehrere scharfkantige kleine Glassplitter festgestellt. Sie wurden als gesundheitsschädlich beurteilt. Eine Beschwerdeprobe Mineralwasser hatte einen gelblichen, leicht flockigen Bodensatz. Im Hochsommer wurden mehrere Flaschen Mineralwasser eingereicht, an deren Schraubdeckelgewinde zahlreiche Gewitterfliegen festzustellen waren.

- Als Beschwerdeprobe wurden Tortellinis eingereicht, die von einem Partyservice für mehrere Kindergärten einer Gemeinde zubereitet wurden. Die Füllung der Tortellinis war zum Teil verschimmelt, vereinzelt war der Schimmelbefall bereits äußerlich am Nudelteig sichtbar.

Der Lebensmittelbericht 2004 steht im Internet als Download zur Verfügung: www.hmulv.hessen.de

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel.: 0611/815-1020Fax: 0611/815-1943 Mail: presse hmulv.hessen.de   Internet: www.hmulv.hessen.de



Quelle: HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDL. RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ / pressrelations.de

03.08.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 251 X

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