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Urteil zur Erbschaftsteuer führt nicht unbedingt zu Mehrbelastungen


BONN – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer führt nach Auffassung der Bonner Kanzlei VRT Linzbach, Löcherbach und Partner für Erben nicht zwingend zu höheren Belastungen. "Zwar ist das Erbe spätestens 2009 grundsätzlich einheitlich zu bewerten. Der Gesetzgeber kann aber einzelne Vermögensarten wie zum Beispiel Firmenanteile durch Wertabschläge oder niedrigere Steuersätze wieder begünstigen", sagen Steuerberater Ulrich Rieck und Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer von VRT.

Demnach hält das Gericht in seiner heute früh veröffentlichten Entscheidung sogar eine völlige Steuerbefreiung für einzelne Vermögensarten für möglich. "Dies kann man als eindeutigen Wink an die Politik verstehen, dass die vorliegenden Pläne zur völligen Befreiung des Betriebsvermögens realisierbar sind", so Dr. Fischer. Der von der Bundesregierung im Herbst letzten Jahres verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, Firmenerben die Erbschaftsteuer verteilt über zehn Jahre zu erlassen, wenn sie den Betrieb unverändert fortführen und die Arbeitsplätze erhalten.

Mit Blick auf das Erbe von Immobilien führt das Gericht als mögliche Argumente für eine Begünstigung die Belange der Bau- und Immobilienwirtschaft an. In welchem Umfang dies zu einer Verschonung von Immobilienerbschaften führen kann, lassen die Karlsruher Richter ausdrücklich offen. Insgesamt dürfte auf Immobilienerben aber eine Mehrbelastung zukommen, zumal die Bundesländer, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer zusteht, Einnahmeausfälle aufgrund der Steuerbegünstigungen von Betriebsvermögen kompensieren möchten.

Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber nun ein neues Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht auf den Weg bringen. Solange darf das geltende Recht noch angewandt werden. "Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Politik bereits bis Ende 2007 eine Neuregelung verabschiedet", sagt Ulrich Rieck. Für Immobilienbesitzer bleibt damit ein kleines Zeitfenster, um die günstigen Bewertungsvorschriften des alten Rechts zu nutzen und schon jetzt Vermögen auf die Kinder zu übertragen. "Billiger wird’s wahrscheinlich nicht mehr", so Rieck.

Auch Unternehmer sollten entscheiden, ob sie noch das alte Recht für die Betriebsübergabe nutzen wollen oder die neuen Gesetzesvorschriften abwarten. Welche Regelung für sie günstiger ist, muss jedoch im Einzelfall genau geprüft werden.

VRT Linzbach, Löcherbach und Partner
Ulrich Rieck, Dr. Daniel Fischer
Graurheindorfer Straße 149a
53117 Bonn
Telefon (0228) 267920
www.vrt.de

Quelle: Text & Medien / pressbot.net

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Stadt: - 53113 Bonn
 
 
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31.01.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 406 X

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