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Polizei passt Strategie zum Alkohol-Ausschank in Bundesligastadien an FIFA-Regularien an Alkoholausschank in Fußballstadien




(PM 348/05 vom 05.08.05)

Beckstein: "Keine Sicherheitsbedenken gegen Bier-Ausschank bei Spielen ohne Gefahrenlage - sichtlich Betrunkene dürfen aber auch künftig nicht ins Stadion"

Nach den Regularien der FIFA ist bei den Spielen der WM 2006 der Ausschank von alkoholhaltigem Bier grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen gibt es dort nur bei Risikospielen. Auch in 13 Bundesligastadien in Deutschland wird der Bierausschank derzeit bei Bundesligaspielen in dieser oder ähnlicher Weise so gehandhabt. "Bei Spielen ohne besondere Gefahrenlage kann daher aus polizeilicher Sicht auch in den bayerischen Erstligastadien (derzeit Nürnberg und München) der Ausschank von alkoholhaltigem Vollbier in Stadionsatzungen zugelassen werden. Sichtlich Betrunkene dürfen aber auch künftig nicht ins Stadion", erläutert Innenminister Dr. Günther Beckstein die neue polizeiliche Strategie zum Umgang mit Alkohol in bayerischen Erstligastadien.

(Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/348.php )

 

Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 –2114Telefax: (089) 2192 –12721E-Mail: pressestmi.bayern.de

 



Quelle: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN / pressrelations.de

06.08.2005 - 10:02 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 309 X

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