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Nur wer etwas häufig tut, tut es auch gut: Krankenkassen wollen eine Mindestmenge bei Kniegelenks-Totalendoprothesen – mindestens 50 im Jahr


Gemeinsame PresseerklärungArbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen KrankenkassenAOK-Bundesverband, BonnBKK Bundesverband, EssenIKK-Bundesverband, Bergisch GladbachBundesknappschaft, BochumSee-Krankenkasse, HamburgBundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, KasselVerband der Angestellten-Krankenkassen e. V., SiegburgAEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., SiegburgVerband der privaten Krankenversicherung e. V, Köln







08.08.2005, Siegburg. Wer ein künstliches Kniegelenk braucht und sich deshalb operieren lassen muss, der sollte eine Klinik aufsuchen, die über entsprechendes Know-how und Erfahrung verfügt. Mindestens 50 Operationen pro Jahr sollten die Kliniken durchführen, so die Einschätzung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Eine Mindestmenge von 50 Knie-TEP (Kniegelenk-Totalendoprothesen) fordert seit langem auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie. Leider erreichen einige Krankenhäuser in Deutschland diese Mindestzahl nicht. Gerade für den Bereich der Knie-TEP ist der Zusammenhang zwischen Menge und Qualität jedoch allgemein anerkannt.

Die Spitzenverbände wollen deshalb eine Liste der Krankenhäuser in Deutschland erstellen, die diese Mindestmengenzahl im Jahre 2004 erreicht haben. Diese Liste soll anschließend im Internet veröffentlicht werden. Damit können sich Versicherte und einweisende Ärzte sowie die einzelnen Krankenkassen orientieren und eine entsprechende Klinik auswählen. Insgesamt führen derzeit etwa 1000 Krankenhäuser diese schwierige Knie-Operation durch.

Zu diesem Zweck schreiben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband alle zugelassenen Krankenhäuser an, die diese Knie-TEP

durchführen. Sie sollen mitteilen, ob sie die Mindestmengenzahl von 50 Eingriffen erreichen und ob sie zu der Veröffentlichung im Internet bereit sind.

Eine Leistung in einer bestimmten Häufigkeit (Mindestmenge) zu erbringen, ist nach Ansicht der Spitzenverbände der Krankenkassen und des PKV-Verbandes ein wichtiger Qualitätsindikator. Auch der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern aufgefordert, Mindestmengen für bestimmte Leistungen festzulegen. Für die Bereiche Leber- und Nierentransplantation, komplexe Eingriffe am Organsystem Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie die Knochenmarktransplantation wurden bereits Anfang des Jahres 2004 Mindestmengen festgelegt. Für den Bereich der Kniegelenk-Totalendoprothese hatte der Gemeinsame Bundesausschuss den wissenschaftlichen Nachweis für den Zusammenhang zwischen Menge und Qualität anerkannt und dementsprechend den Leistungsbereich Knie-TEP für 2005 in den Mindestmengenkatalog aufgenommen. Bisher war es jedoch nicht möglich, eine Mindestmengenzahl festzulegen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden sich jedoch auch in der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 16.08.2005 für die Einführung einer Mindestmengenzahl von 50 Eingriffen und damit für eine höhere Qualität der Versorgung einsetzen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com

Federführend für die Veröffentlichung:

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.Frankfurter Str. 84, 53721 SiegburgAnsprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 – 2 93Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30e-Mail: pressevdak-aev.de



Quelle: VDAK / AEV / pressrelations.de

08.08.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 161 X