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Windenergie in der Türkei


Aktuelle Info 12/06

Das Energiemarktgesetz wurde am 04.03.2001 veröffentlicht. Es bildet den Rahmen für alle Aktivitäten auf dem neuen Energiemarkt.

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde am 10.05.2005 veröffentlicht. Das Gesetz fördert insbesondere Wind- und Laufwasserkraftwerke.

In dem Gesetz (EEG) ist die Abnahmepflicht für die Energieversorgungsunternehmen festgeschrieben. Diese müssen allen angebotenen Strom aus erneuerbaren Energiequellen abnehmen. Stromverteiler und -überträger sind verpflichtet, Wind- und Laufwasserkraftwerke mit Vorrang an ihr jeweiliges Stromnetz anzuschließen und den Strom durchzuleiten. Die EVU sind künftig verpflichtet, mindestens acht Prozent ihres verkauften Stromes aus regenerativen Quellen zu beziehen. Die Abnahmeverpflichtung ist zeitlich nicht begrenzt.

Das EEG sieht bis zum ende 2011 eine an den durchschnittlichen türkischen Großhandelsstrompreises des jeweiligen Vorjahres orientierten Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen vor. Diese Preisfestsetzungsmethode soll ab Anfang 2012 für solche Produzenten beendet werden, die zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als sieben Jahre Strom aus erneuerbaren Energien produziert haben.

Die örtlichen Projektinitiatoren haben bei der Finanzierung der Projekte durch die ausländischen Investoren eine Schwierigkeit. In dem EEG ist einer Mindestvergütung bis ende 2011 an den durchschnittlichen türkischen Großhandelsstrompreises des jeweiligen Vorjahres orientierten Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen vorgesehen.

Diese Verfahren (Preisfestsetzungsmethode) der Berechnung der Mindestvergütung wurden immer wieder von dem Branchenvertreten kritisiert und es hat sich ein großes Manko des EEG gezeigt.

Im Parlament wurde ein Gesetzesentwurf durch die regierende AK-Partie Fraktion eingereicht.

Nach Information der Vorsitzenden des Energiekommission im Parlament, Abgeordnete des Regierendes AK Partie wird in einem Monat der Paragraphen des EEG entsprechen des Verlangen der Branchenvertreter geändert.


In den Gesetzesentwurf wird um den Devisenrisiko für ausländische Investoren zu beenden, was auch als Manko gilt, nicht mehr in Türkische Lira sondern in Euro-Cent angegeben.

Weitere wichtige Änderungen in den Gesetzesentwurf sind, dass die Mindestvergütung auf 5,5 €c/kWh festgeschrieben wird und dieser Preis wird für die Dauer von 10 Jahren (anstelle der jetzigen 7 Jahren) garantiert.

Nach Ablauf der Förderung wird der Strom zu Marktpreisen verkauft.

Branchenvertreter begrüßen den Gesetzesentwurf und damit wird dem größten Hindernis der Entwicklung des Windenergiemarktes in der Türkei beendet und die notwendige Investitionssicherheit für eine ganze Branche geschaffen.

Die Fachleute erwarten einen Durchbruch für die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere für die Windenergie, nachdem das türkische EEG geändert wird.

Auf den türkischen Windenergiemarkt ist jetzt schon steigende Aktivitäten der ausländischen Energieunternehmen und Projektgesellschaften zu beobachten.

Aktuell wurde durch die Regulierungsbehörde EPDK 46 MW Windpark genehmigt und weitere 100 MW Lizenzanträge für Windparks zulässig bzw. genehmigt.

In der Türkei gibt es im Bereich erneuerbare Energien insbesondere im Zukunftsmarkt Windenergie enormes Marktpotential, viele Möglichkeiten und offene, noch nicht abgeschlossene Märkte. Wachsender Strombedarf sowie die Klimadiskussion erhöhen das Interesse an Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Ausführlichen Informationen über die Perspektiven der bietet die „Informationsvorlage über die türkischen Energiemarkt“ auf der Homepage von proWIND Alternatif Enerji Sirketi unter www.alternatifenerji.de

proWIND Alternatif Enerji Sirketi

E-Mail: infoalternatifenerji.de
Internet: www.alternatifenerji.de

Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an uns wird freundlichst erbeten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Quelle: Alternatif Enerji / pressbot.net

Ihr Ansprechpartner:

Firma: Alternatif Enerji
Name: Cihangir Pehlivan
Straße: Merkez
Stadt: - 46050 K. Maras
 
 
Telefon: 032211311294
 
WWW: alternatifenerji.de
E-Mail:

01.12.2006 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 1519 X

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