Energieverbrauch oder -bedarf Zwei Varianten des Energieausweises
Ab 2008 muss beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes ein
Energieausweis vorgelegt werden. Darin wird auf einen Blick zu erkennen
sein, ob es sich um eine sparsame Immobilie oder um eine Energieschleuder
handelt. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt (IEU) informiert Haus- und
Wohnungsbesitzer über ihre Pflichten und über die verschiedenen Varianten
des Ausweises.
Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden: Grundlage der
verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner
der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließt also auch
das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme
Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine
schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau-
und Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird
der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom Verhalten der
Bewohner. Diese Variante ist etwas aufwändiger zu erstellen, schließlich
reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenrechnungen.
Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden
mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht
energetisch saniert wurden. Bei größeren, jüngeren sowie energetisch
sanierten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten.
Laut Initiativkreis Erdgas & Umwelt haben auch alle Hausbesitzer die freie
Wahl, die schon vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis ausstellen
lassen.
Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Immobilienbesitzer sollten
darauf achten, dass der ausstellende Fachhandwerker oder Ingenieur
entsprechende Berechtigungsnachweise vorlegen kann. Hinsichtlich der Kosten
für die Ausstellung warnt der IEU vor überhöhten Angeboten.
Beide Ausweisvarianten werden Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen
enthalten, mit denen der energetische Zustand der Immobilie verbessert
werden kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund erwartet der Initiativkreis
Erdgas & Umwelt, dass die Einführung von Energieausweisen wichtige Impulse
zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden setzen wird.
Im Rahmen der Heizungsmodernisierung wird speziell die energiesparende
Kombination Gas-Brennwert und Solar zu einer deutlich besseren Einstufung
von Altbauten führen – sowohl im Verbrauchs- als auch im Bedarfsausweis. Zum
Thema „Brennwert und Solar“ bietet der IEU eine kostenlose Broschüre an. Zu
beziehen unter: Telefon-Hotline 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder
Internet www.ieu.de.
Berlin und Essen, 16.04.2007
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Bild: IEU
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16.04.2007 - 14:33 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 876 X

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