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"Begleitetes Fahren mit 17": Der Weg ist frei




15. Juni 2005 - Zum Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklaert die Berichterstatterin fuer Verkehrssicherheit der SPD-Bundestagsfraktion, Heidi Wright:

Der Weg ist endlich frei fuer das "Begleitete Fahren mit 17." Nach langer Debatte, insbesondere im Blick auf die Rolle der Begleitperson, hat sich heute der Ausschuss fuer Verkehr, Bau und Wohnungswesen auf dieses Projekt fuer mehr Verkehrssicherheit fuer jugendliche Fahranfaenger geeinigt. Im Strassenverkehrsgesetz wird kuenftig eine Ermaechtigung eingefuehrt, die das Mindestalter fuer die Fahrerlaubnis unter gewissen Auflagen absenkt auf 17 Jahre.

Fahrerlaubnisinhaber mit 17 Jahren duerfen demnach nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Diese Begleitperson steht dem Fahrer als Ansprechpartner beratend zur Verfuegung. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, mindestens seit fuenf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein, darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrsregister haben und die 0,5 Promille-Grenze nicht ueberschreiten.

Vom "Begleiteten Fahren mit 17" erhoffen wir uns eine wirkungsvolle Reduzierung des hohen Unfallrisikos bei jungen Fahranfaengern. Durch die Neuregelung kann eine erfahrene Begleitperson maessigend auf den Fahranfaenger einwirken. Hierdurch koennen die haeufigsten Unfallursachen junger Fahranfaenger - wie Fehleinschaetzung von Verkehrssituationen und Ueberschaetzung der eigenen Fahrpraxis - effektiver minimiert werden.

SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

15.06.2005 - 22:41 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 338 X

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