DGB fordert komplette Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform
15.06.2005 - Anläßlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Unternehmenssteuerreform, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Mittwoch in Berlin:
"Durch die geplante Senkung der Körperschaftssteuer würden die Kapitalgesellschaften um Milliarden entlastet. Der DGB stimmt zwar zu, dass die nominalen Steuersätze gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen. Die Kapitalgesellschaften dürfen aber nicht unter dem Strich weiter entlastet werden. Das gibt die Finanzlage der öffentlichen Hand nicht her. Es darf nicht sein, dass einerseits Unternehmen, die Milliardengewinne machen, steuerlich entlastet werden, während andererseits bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Rentnern gespart wird.
Der DGB besteht daher auf eine vollständige Gegenfinanzierung der Tarifsenkung durch die davon profitierenden Unternehmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zwar formal aufkommensneutral berechnet. Doch dabei handelt es sich um Augenwischerei. So ist z. B. die Annahme - durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes würde ein großer Teil der ins Ausland verlagerten Gewinne nach Deutschland zurückfließen - zu optimistisch. Ungewiss ist auch, ob die auf drei Jahre befristete Steuerbefreiung für die Veräußerung betrieblicher Grundstücke und Gebäude tatsächlich zu Steuermehreinnahmen von 0,7 Mrd. Euro führt. Zudem soll diese Mehreinnahme im Jahr 2009 auslaufen, so dass von einer dauerhaften Gegenfinanzierung keine Rede sein kann.
Der DGB unterstützt daher die von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemachten ergänzenden Vorschläge zur Höherbesteuerung von Dividenden und zur Ausdehnung des Abzugsverbotes bei Kapitalgesellschaften. Dadurch stünde die Gegenfinanzierung des Steuerpaketes auf festerem Boden."
15.06.2005 - 22:41 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 279 X
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