Umfrage bei Betriebsräten: Transfermaßnahmen bei Personalabbau im Mittelstand wenig genutzt und bekannt
27. August 2007: Wenn mittelständische Unternehmen Personal abbauen, spielt das Instrument der Transfermaßnahme nur eine untergeordnete Rolle. Dieser Schluss ergibt sich aus einer Umfrage bei Betriebsräten aus mittelständischen Unternehmen. Obwohl rund 55 % der Betriebsräte in der Vergangenheit mit Personalabbau konfrontiert wurden, konnte nur ein Viertel aller Befragten auf Erfahrungen im Einsatz von Transfermaßnahmen verweisen. Insgesamt 75 % sind mit diesem personalpolitischen Instrument noch nicht in Berührung gekommen.
Dies ist ein Ergebnis einer aktuellen Umfrage des IEBP - Institut zur Ent-wicklung beruflicher Perspektiven GmbH, Berlin. Die rund 120 befragten Betriebsräte waren zu 81 % in Unternehmen tätig, die zwischen 100 und 1000 Mitarbeiter beschäftigen. Rund 12% arbeiteten in Betrieben mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Die Teilnehmer kamen überwiegend aus der verarbeitenden Industrie, nämlich aus dem Maschinen- und Anlagenbau, der chemischen und pharmazeutischen Industrie und der Nahrungsmittelindustrie.
Die geringe Erfahrung beim Einsatz von Transfermaßnahmen lässt den Schluss zu, dass der Informationsstand von Betriebsräten zu diesem Instrument insgesamt begrenzt ist. Von den Betriebsräten, die angaben, sie seien nicht genügend über das Thema informiert, will eine Mehrheit von 54% diese Informationslücken schließen. Die restlichen 46 % zeigen kein Interesse an weiterreichenden Informationen.
„Dieses Informationsdefizit schränkt die Handlungskompetenz im Falle eines Personalabbaus ein“, erläutert Prof. Dr. Wolfgang Nicolai, Geschäftsführer des IEBP, und erklärt die Zurückhaltung der Betriebsräte: „Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema könnte den Eindruck bei den Mitarbeitern erwecken, dass sich Betriebsräte mit möglichen Entlassungen arrangieren, anstatt sich zuerst für den Erhalt der Arbeitsplätze einzusetzen. Zudem existiert eine verbreitete Aversion gegen das Thema Personalabbau schlechthin - solange es keinen unmittelbaren Bedarf gibt.“ Die Betriebsräte, die bereits praktische Erfahrung mit Transfermaßnahmen haben, würden sich bei einem künftigen Personalabbau wieder für eine Transfermaßmaßnahme
entscheiden (93%). Dabei spielt vor allen Dingen die positive Erfahrung mit guten Vermittlungs- und Integrationsquoten eine ausschlaggebende Rolle.
Den Hauptnutzen von Transfermaßnahmen sehen die Befragten in der professionellen Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung (69%) und bei der Beseitigung von Qualifikationsdefiziten (59%, Mehrfachnennung möglich). Die Hälfte der Befragten setzt auch auf den Zeitgewinn von Transfergesellschaften, die bis zu maximal einem Jahr den Bezug des Transfer-Kurzarbeitergelds gewährleisten. Gefragt, welche Transfermaßnahme bei einem unvermeidlichen Personalabbau bevorzugt würden, entscheidet sich die Mehrheit für eine Transfer-gesellschaft* (auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft genannt) bzw. Transferagentur* mit nachfolgender Transfergesellschaft. Beide Varianten kommen dem Sicherheitsbedürfnis entgegen, da die Mitarbeiter
eine längere Versorgung durch das Sozialsystem erfahren.
Eindeutig ist die Haltung der Betriebsräte bei den Rahmenbedingungen, unter denen Transfermaßnahmen durchgeführt werden sollten: Mehrheitlich sprechen sie sich dafür aus, dass diese Unterstützung „on top“ zu gewähren sei, das heißt, zusätzlich zu den bereits verhandelten Abfindungen. Ebenso hoch rangiert als Voraussetzung die Gewährung von Fördermitteln durch die Agentur für Arbeit. Einerseits lässt diese Votierung den Rückschluss zu, dass die Kosten für das Unternehmen gering gehalten werden sollen. Andererseits spricht aus der Haltung die weitgehende Unantastbarkeit der Abfindungs-zahlungen: das für sich alleine gesehen hohe Interesse an der Nutzung von Transfermaßnahmen relativiert sich, sobald eine Gegenrechnung hergestellt wird.
Nur eine Minderheit votiert dafür, Transfermaßnahmen bei Personalabbau gesetzlich verbindlich zu regeln. Diese Ablehnung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Entscheidung über die Verwendung finanzieller Mittel nicht dem Staat überlassen werden soll. Insgesamt schätzen die Befragten die Vorteile einer Transfermaßnahme nicht nur für Arbeitnehmer hoch ein, sondern auch für Arbeitgeber, die von einem sozial verträglichen Verlauf des Personalabbaus profitieren.
* Transfergesellschaft: Eine eigenständige betriebsorganisatorische Einheit (beE) meist bei einem externen Personaldienstleister, die die betroffenen Beschäftigten in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernimmt mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit oder Unterstützung bei der Existenzgründung.
* Transferagentur: Beratung zur beruflichen Neuorientierung bei drohender Arbeitslosigkeit während der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses.
Weitere Informationen zur Studie:
Prof. Dr. Wolfgang Nicolai
IEBP- Institut zur Entwicklung beruflicher Perspektiven GmbH
Ermanstr. 19 12163 Berlin
Tel.: 030/ 79 01 95 0
E-Mail: iebp.de" target="_blank">wolfgang.nicolaiiebp.de
Quelle: Siemann Unternehmenskommunikation / pressbot.net
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27.08.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 345 X

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