Gendiagnostik als Routine-Vorgang regeln!
Fortschritt für Medizin und Gentechnik sichern, gleichzeitig die Privatsphäre des einzelnen Bürgers sichern
16. August 2005: Zur Stellungnahme des Nationalen Ethikrates erklärt der Bio- und Gentechnologiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Die Entwicklung der Gentechnologie wird immer mehr Medikamente und Behandlungsmethoden hervorbringen, für deren Anwendung ein Gentest Voraussetzung ist.
Gleichzeitig werden die Testverfahren umfassender, schneller, und vor allem preiswerter. Was heute der Bluttest, kann in absehbarer Zeit der Gentest sein.
Dabei ist der einzelne, gezielte Test, auch aus Sicht des Datenschutzes, relativ unproblematisch. Dies gilt aber nicht mehr, wenn zahlreiche Testergebnisse zusammenkommen oder gleich prophylaktisch ein breites Screening vorgenommen wird.
Das Gendiagnostikgesetz ist nicht nur längst überfällig. Es muss sich neben der bisherigen Ausrichtung auf prädiktive Verfahren, insbesondere dieser absehbaren Entwicklung annehmen.
Den Fortschritt für Medizin und Gentechnik sichern, gleichzeitig die Privatsphäre des einzelnen Bürgers sichern, daran muss sich ein neues Gendiagnostikgesetz messen lassen.
Autor(en): Helmut Heiderich
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Quelle: CDU/CSU-FRAKTION / pressrelations.de
16.08.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 139 X

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