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Kommentar: Mülltrennung, Duale Systeme, Trittbrettfahrer, Finanzkollaps und eine Milchmädchenrechnung für den BUND


Von Silke Landwehr

Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, die Novelle der Verpackungsverordnung zu beschließen. Damit werde die stoffliche Verwertung von Verpackungsmüll gestärkt. Der Anteil an unbezahlten Verpackungsabfällen in der Gelben Tonne sei durch Trittbrettfahrer angeblich stetig gestiegen und liege bereits bei rund 30 Prozent. So sei eine große Finanzierungslücke entstanden, die dringend geschlossen werden müsse. Hartmut Hoffmann, BUND-Abfallexperte: „Nicht bei der Technik, sondern bei der Finanzierung hapert es beim Grünen Punkt. Immer mehr Trittbrettfahrer entsorgen auf Kosten der Dualen Systeme ihren Müll. Mit der neuen Verordnung sind wir zwar noch nicht am Ziel einer Kreislaufwirtschaft, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Wie weit der BUND die Finanzen der Entsorgungskonzerne und der Dualen Systeme beurteilen kann, bleibt ein Geheimnis der Umweltlobbyisten. Wir fragen auch nicht näher nach, warum der BUND sich für die stoffliche Verwertung so ins Zeug legt, um die Welt mit Blumenkübeln, Schallschutzwänden, Rasengittersteinen und Gelben Mülltüten zu entzücken. Die Liste der BUND-Spender sparen wir hier auch aus - wir wollen ja nicht unnötig Öl ins Feuer schütten. Aber eine kleine Milchmädchenrechnung könnte vielleicht die Trittbrettfahrer-Krise von DSD und Co. entzaubern.

Stellen wir uns ceteris paribus vor, in Deutschland kommen pro Jahr 100 Verpackungen in den Handel. Davon tragen 50 Verpackungen den Grünen Punkt. Unterstellen wir zudem, dass alle Verpackungen aus Kunststoff bestehen. Nach der Verpackungsverordnung muss der Müllsammler mit dem Grünen Punkt 60 Prozent einer Verwertung zuführen, wobei wiederum 60 Prozent dieser Verwertungsquote durch Verfahren sicherzustellen sind, bei denen stoffgleiches Neumaterial ersetzt wird oder der Kunststoff für eine weitere stoffliche Nutzung verfügbar bleibt (werkstoffliche Verfahren).

Der Witz dabei ist, dass diese Quote nur für die lizenzierte Menge gilt, lieber BUND. Also 60 Prozent von 50 Verpackungen, die den Grünen Punkt tragen. Das wären dann schlappe 30 Verpackungen, die irgendwie recycelt werden müssen. Und von dieser Basiszahl muss der Hüter des Grünen Punktes nur 60 Prozent werkstofflich verwerten. Bleiben also ganze 18 Verpackungen übrig, die nicht im Hochofen verheizt werden und für die sich der BUND so ins Zeug legt. Und wie steht es nun mit dem Trittbrettfahrer-Märchen? Mit unserem Rechenbeispiel kann das der BUND mit dem guten alten Dreisatz selber beantworten. Was passiert, wenn nicht mehr 50 Verpackungen den Grünen Punkt tragen, sondern nur noch 40?????



Quelle: medienbüro.sohn / pressbot.net

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24.10.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 686 X

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