DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht BGH Urteil kritisch
„Keine Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen“
Eschborn, 25.10.2007: Eine neuerliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Restschuldbefreiung (Urteil des BGH vom 8.2.07, IX ZB 88/06) sorgt für harsche Kritik in der Insolvenz-Branche. Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht das Urteil kritisch, da die Zielvorgabe des Gesetzgebers, dass der Schuldner dem Gläubiger zur Abtragung der Schuld redlich entgegenarbeitet, so nicht gefördert wird. Der Leitsatz des BGH Urteils besagt: „Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen“. Im konkreten Fall hatten die Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, da die Schuldnerin ihre Einkünfte nur lückenhaft angab. Zwei Vorinstanzen begründeten die Annahme des Antrags allerdings darauf, dass die Schuldnerin nach Angabe ihres Treuhänders versäumt hatte, ihm ihre neue Adresse mitzuteilen. Der BGH sah in dieser Obliegenheitsverletzung keine konkrete Schlechterstellung der Gläubiger und deshalb keinen Anlass zur Versagung der Restschuldbefreiung. Er entschied, dass die Versagung der Restschuldbefreiung rein von Amts wegen nicht zulässig sei und verwies den Fall wieder an die erste Instanz. Die DIS Deutsche Inkassostelle sieht durch diese Rechtssprechung die Interessen der Gläubiger missachtet.
Udo Polzin, Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH kritisiert: „Hier bei der DIS Deutschen Inkassostelle kennen wir die Praxis. Die Anforderungen, die man zu Recht an das Verhalten der Schuldner stellt, laufen regelmäßig dadurch leer, dass im Restschuldbefreiungsverfahren kaum oder gar kein Geld an Gläubiger fließt. Eine Obliegenheitsverletzung führt deshalb in den wenigsten Fällen zu einer konkreten Schlechterstellung eines Gläubigers.“ Die DIS Deutsche Inkassostelle verteidigt die Interessen der Gläubiger: „Auch wenn der Gläubiger bei Obliegenheitsverletzungen nicht zusätzlich geschädigt wird – die bestehende Rechtslage fördert nicht die Zielsetzung des Gesetzgebers“, so DIS Deutsche Inkassostelle Geschäftsführer Udo Polzin weiter, „folgen einer ‚Obliegenheitsverletzung’ keine Sanktionen, so wird aus einer Obliegenheit schnell eine Beliebigkeit.“ Dem will die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH entgegenwirken. Da weder eine Änderung seitens des Gesetzgebers noch in der Rechtsprechung zu erwarten ist, empfiehlt die DIS Deutschen Inkassostelle GmbH betroffenen Gläubigern, die Schuldner während der Restschuldbefreiungsphase sehr konsequent zu beobachten.
Aus der täglichen Arbeit mir Gäubigern und Schuldnern heraus rät die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH des Weiteren, bei einer Obliegenheitsverletzung sofort die Verbindung zu einer konkreten Schädigung des Gläubigers herzustellen. Ansonsten laufen Gläubiger Gefahr, mit Ihren Anträgen zu scheitern.
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH – Daten und Fakten
Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH übernimmt Inkasso-Aufträge für mittelständische Firmen und Großunternehmen. Sie legt Ihren Schwerpunkt auf die Betreuung von Auftraggebern aus dem E-Commerce und verfügt über spezialisierte Erfahrung darin. Sitz der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH ist Eschborn. Als moderner Dienstleister unterscheidet sich die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH vor allem durch effektive Inkasso-Module auf dem neuesten Stand vom Wettbewerb. Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH bietet darüber hinaus spezielle Online-Werkzeuge wie Log-In Bereiche für Gläubiger und Schuldner. Die Internetadresse lautet: http://www.deutsche-inkassostelle.de.
Kontakt
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Geschäftsführer Udo Polzin
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn
Internet: www.deutsche-inkassostelle.de
Quelle: Deutsche Inkassostelle / pressbot.net
Ihr Ansprechpartner:
24.10.2007 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 139 X
Vorherige Artikel
Studie: der heiße Dschungel im Rechenzentrum
Eine Umfrage des Aperture Research Instituts fördert zu Tage, dass viele Rechenzentren überraschend ungenau organisiert sind. Viele Fehler und Ausfälle passieren schlicht deshalb, weil
WEB 3.0 - neues Internetzeitalter
Durchbruch beim Internet - Sprachenunabhängige Suchergebnisse in der ganzen Welt!Es klingt wie ein Wunder: Da sitzt der deutsche Internetnutzer vor seinem Bildschirm und sucht einen speziellen fr
CENIT stellt die durchgehende digitale Prozesskette für den Werkzeug- und Formenbau auf der EuroMold 2007 vor
In Halle 8, Stand D46 werden reale Fertigungsverfahren simuliertStuttgart, 24. Oktober 2007 – Vom 05. bis 08. Dezember 2007 steht die EuroMold in Frankfurt für CENIT ganz im Zeichen von digitalen Proz
Nächste Artikel
Fast Lane stellt neu entwickelten Kurs vor: Cisco MDS 9000 Technical Pre-Sales Training (CMDSPS)
Pre-Sales-Training für Cisco Data Center- und Storage Networking-Bereich Hamburg/Berlin, 25. Oktober 2007 – Der Cisco Learning Solutions Partner Fast Lane hat den Kurs Cisco MDS 9000 Technical Pre-Sal
Vertriebskunst für kreative Produkte
Wie der Markenartikelhersteller Marabu seinen Vertrieb mit einer PDA-Lösung optimiert und Zeit für gute Beratung gewonnen hatVon Udo Braam, GML, WarendorfViele Unternehmen kennen das Problem: Der Vert
RGB Communications bringt Minicom auf die Märkte in GB und Irland
Zürich, Schweiz(24. Oktober 2007) - Minicom Advanced Systems, weltführend bei der Herstellung von Übertragungssystemen digitaler Anzeigetafeln kündigt mit Stolz an, dass RGB Communications zum Händler
Neues Officebox24 Portable Release 1.6.0 erschienen.
Kaldewey IT Solutions- Pressemitteilung -Upgrade auf OpenOffice.org Portable 2.3, Gimp Portable 2.4.0 sowie Erweiterung von Systemtools & Multimedia Komponenten.Ennigerloh, 25. Oktober 2007Das neue Re
Pixum beim „Deloitte Technology Fast 50 Award 2007“ ausgezeichnet
Als einziger Online-Photo-Service unter den am schnellsten wachsen-den Technologieunternehmen Deutschlands prämiert.Köln, Oktober 2007Am 10.10.07 fand zum fünften Mal die Verleihung des deutschen „Del