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Steuererklärung per Knopfdruck - Stand und Perspektiven




18.08.2005 - Zur Versachlichung der Diskussion um den Stand und die Perspektiven der Modernisierung des Steuervollzugs erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Bürokratieabbau und insbesondere Vereinfachung des Steuervollzugs stehen seit geraumer Zeit ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung. Auf diesem Gebiet wurden in den letzten Jahren wesentliche Fortschritte gemacht. Entgegen teils die Öffentlichkeit verwirrender Wahlkampfäußerungen sind wesentliche Teile der "Steuererklärung auf Knopfdruck" längst Realität. Hier nur einige Beispiele:

Die Arbeitgeber wurden durch die Übertragung der Auszahlung des Kindergeldes auf die Familienkassen entlastet.

Durch die Einführung des einfachen, transparenten und europatauglichen Halbeinkünfteverfahrens bei der Körperschaftsteuer wurde das Besteuerungsverfahren für die Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner deutlich vereinfacht.

Mit der Anhebung der Buchführungsgrenzen nach der Abgabenordnung um bis zu 35 % wurde insbesondere der bürokratische Aufwand für Existenzgründer und kleinere Unternehmen verringert.

In einem ersten Durchgang haben wir vor kurzem fast 1.000 Verwaltungserlasse des BMF auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern aufgehoben.

Seit 1. Januar 2005 sind Unternehmer und Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch zu übermitteln. Bislang wurden so rund 19 Mio. Anmeldungen übermittelt.

Wir sind dabei das Lohnsteuerverfahren grundlegend zu modernisieren, mit dem Ziel, die "virtuelle Lohnsteuerkarte" (ElsterLohn II) einzuführen.

Der erste Meilenstein des Projektes wurde bereits erreicht. Seit 1. Januar 2005 können die Arbeitgeber die Daten der Lohnsteuerkarte im Rahmen des Projektes ElsterLohn I elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln. Bis Juli sind bereits rd. 40 Millionen elektronische Lohnsteuerbescheinigungen an die Steuerverwaltung übermittelt worden. Eine enorme Entlastung für die 2,8 Millionen Arbeitgeber, da sie nicht mehr die Lohnsteuerkarten ausfüllen müssen.

Die weiteren Schritte sind bereits auf den Weg gebracht, ihre Realisierung ist aber von vielfältigen insbesondere organisatorischen und technischen Voraussetzungen abhängig, die in unserem föderalen System vorrangig durch Länder und Kommunalverwaltungen geschaffen werden müssen.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 ist die gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Identifikationsnummer für natürliche Personen und alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer geschaffen worden. Damit werden u.a. auch Körperschaften und Personenvereinigungen erfasst. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll die Funktion der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übernehmen und damit wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen. Darüber hinaus sollen Nummernsysteme anderer Bereiche durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer entbehrlich werden. In Betracht kommen insbesondere die Nummernsysteme der Arbeitsverwaltung sowie der statistischen Bundes- und Landesämter. Die praktischen Vorteile für die Unternehmen liegen auf der Hand.

Wir planen die Standardisierung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für alle Unternehmensformen. Durch verbindliche elektronische Rasterung (Verkennzifferung) sind elektronische Übermittlung, gezielte Auswertungen und Abgleiche für Zwecke des Risikomanagements möglich. Darüber hinaus soll durch Vereinheitlichung des Datenkranzes bei Beschränkung auf das Wesentliche Bürokratie für die Unternehmen abgebaut werden.

Geprüft wird gegenwärtig die Einführung einer Selbstveranlagung bei der Körperschaftsteuer. Ein entsprechendes Forschungsprojekt läuft.

Für einfachgelagerte Arbeitnehmerfälle haben wir mit großem Erfolg eine vereinfachte Einkommensteuererklärung in allen Ländern eingeführt. Sie passt auf ein DIN-A4-Blatt und ermöglicht es Arbeitnehmern ohne besondere Einkünfte und Ausgaben bereits heute, von der bislang üblichen vierseitigen Einkommensteuererklärung abzuweichen.

Auf der Basis des Erreichten und der noch laufenden Modernisierungsschritte wollen wir schließlich das Einkommensteuerverfahren grundlegend modernisieren. Im Verbund mit der "virtuellen Lohnsteuerkarte" in ihrer Endausbaustufe, der flächendeckenden Vergabe einer einheitlichen Identifikationsnummer, standardisierten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und neuen Prüfungsstrategien (Risikomanagement) in der Finanzverwaltung wird die "vorausgefüllte Steuererklärung" einführt werden.

Fazit: Nicht jede Ankündigung in Wahlkampfzeiten ist wirklich neu, ist stattdessen teils von Unkenntnis geprägt oder verdreht tatsächliche Sachverhalte zu PR-Zwecken. Die deutliche Vereinfachung des Steuervollzugs durch konsequente Nutzung elektronischer Verfahren ist längst Praxis, in die Wege geleitet oder beschlossene Sache. Bis sämtliche Vereinfachungen vollständig in der Praxis umgesetzt sind, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen auf Seiten der Landes- und Kommunalverwaltungen, die für den Steuervollzug verantwortlich sind. Der Bund wird weiter darauf drängen, hier schnell zu weiteren Verbesserungen zu kommen.

 

(c) Bundesministerium der FinanzenHerausgegeben vom Referat Information und Publikation desBundesministeriums der FinanzenWilhelmstraße 97. 37, 10116 BerlinTelefon 01888.682.3300Telefax 01888.682.4420 buergerreferatbmf.bund.de



Quelle: BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN / pressrelations.de

18.08.2005 - 18:00 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 107 X

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