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Vorschläge der Union zum Rentenzugang haben Kürzung der Renten zur Folge

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Vorschläge der Union zum Rentenzugang haben Kuerzung der Renten zur Folge

16. Juni 2005 - Zu der immer wieder aus den Reihen der Union vorgebrachten Forderung, einen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren zu eroeffnen, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gudrun Schaich-Walch:

Die aktuell vom sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm, erhobene Forderung, dass Versicherte nach 45 Versicherungsjahren eine Rente ohne Abschlaege beziehen koennen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben, ist eine sozialpolitische Mogelpackung: Verschwiegen wird, dass dies nach dem Beschluss des Leipziger Bundesparteitages der CDU einher gehen soll mit der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Mit anderen Worten: Die Rechnung fuer die laengeren Rentenlaufzeiten derjenigen, die das Glueck hatten, durch eine lange und durchgehende Beschaeftigung bereits relativ hohe Rentenanwartschaften zu erzielen, zahlen diejenigen, die kuerzer rentenversichert sind, denn sie muessen nun laenger arbeiten, um die notwendigen Beitragseinnahmen aufzubringen.

Dabei handelt es sich keinesfalls um wenige Exoten, die auf 45 Versicherungsjahre kommen: Im gegenwaertigen Rentenzugang erreicht etwa jeder zweite Mann noch soviel Versicherungsjahre. Hingegen sind es nur etwa zehn Prozent der Frauen, so dass diese Forderung nicht anders als frauenfeindlich zu bezeichnen ist, da sie mit ihren Beitragszahlungen den fruehen Rentenzugang von langjaehrig beschaeftigten Maennern finanzieren muessen.

Eben so wenig vertraegt es sich mit dem Aspekt der Generationengerechtigkeit: Juengere Versicherte werden kaum noch die Moeglichkeit haben, auf eine derart lange Versicherungsbiographie zu kommen; gleichwohl muessten sie diese Besserstellung der rentennahen Jahrgaenge mit ihren Beitraegen finanzieren - dies wuerde die Akzeptanz der Rentenversicherung weiter schwaechen.

Ausgehoehlt wuerde auch das von allen gesellschaftlichen Kraeften verfolgte Ziel, das tatsaechliche Renteneintrittsalter anzuheben und die Fruehverrentung zurueckzudraengen, denn nun wuerden sehr viele Versicherte vorzeitig in Rente gehen. Gerade unter demographischen Gesichtspunkten waere dies eine falsche Entwicklung.

Vor allem ist dieser Vorschlag aber mit Grundprinzipien der Rentenversicherung nicht vereinbar: Warum sollen zwei Versicherte, die beide 45 Jahre im gleichen Betrieb an der gleichen Maschine gearbeitet haben, ungleich behandelt werden? Der eine, der mit 18 Jahren in das Erwerbsleben eingestiegen ist, koennte mit 63 Jahren ohne Abschlaege in Rente gehen, sein Kollege, der erst mit 22 Jahren zu arbeiten begonnen hat, muesste bis 67 im Betrieb bleiben, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten - beide haetten die gleichen Beitraege entrichtet, aber der eine Versicherte wuerde bei gleicher Lebenserwartung vier Jahre kuerzer seine Rente beziehen. Dies widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden.

Letztendlich: Wie mit dieser Massnahme, die die Rentenversicherung jaehrlich etwa 2,5 Milliarden Euro kostet (dies entspricht etwa 0,2 Beitragssatzpunkten), gleichzeitig das Ziel erreicht werden soll, den Beitragssatz langfristig nicht ueber 20 Prozent steigen zulassen, bleibt das Geheimnis der Union - es sei denn, es werden Rentenkuerzungen von mehr als zehn Prozent vorgenommen.

Eine weitere Kuerzung der Renten ergibt sich zusaetzlich durch die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr: Angesichts der schlechten Arbeitsmarktsituation fuer aeltere Arbeitnehmer wird vielen nichts anderes uebrig bleiben, als zum fruehest moeglichen Zeitpunkt in eine Altersrente zu gehen. Nach den Vorschlaegen der Union waere dies mit 63 Jahren moeglich, allerdings mit entsprechenden Abschlaegen, die nun nicht mehr bis zum 65., sondern bis zum 67. Lebensjahr berechnet werden - die Abschlaege verdoppeln sich daher von 7,2 Prozent auf 14,4 Prozent. Hat der Arbeitnehmer nun eine Durchschnittsrente von 1.000 Euro erworben, so wuerde sie dauerhaft auf 856 Euro gekuerzt werden. Dies macht deutlich, dass es der Union mit ihrem Vorschlag im wesentlichen um eine Kuerzung der Rentenzahlbetraege geht, anstatt dafuer zu sorgen, dass aeltere Arbeitnehmer auch tatsaechlich laenger erwerbstaetig sein koennen.

Kurzum: CDU und CSU locken populistisch mit Versprechungen, aber halten bittere Pillen fuer alle Rentnerinnen und Rentner parat. Diese sozialpolitischen Rattenfaenger sind nicht regierungsfaehig.



2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet:

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