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„Kein wettbewerbswidriges Verhalten“ - BewerberVZ entscheidet sich zur rechtlichen Auseinandersetzung mit StudiVZ


Köln. Die Betreiberin des neuartigen Recruiting-Portals „BewerberVZ“ hat sich dazu entschlossen, sich gegen eine von der StudiVZ Ltd beim Kölner Landgericht erwirkten einstweiligen Verfügung (Az. 31 O 76/08) zur Wehr zu setzen. Aufgrund der einstweiligen Verfügung soll die Kölner BVZ-Personal GmbH auf die Nutzung des Namens „BewerberVZ“ verzichten. Der Gegenstandswert des Verfahrens wurde mit 275.000,- EUR festgesetzt.

Schon mehrfach ist StudiVZ – dahinter steckt die Stuttgarter Holtzbrinck-Gruppe – gegen Webseiten vorgegangen, die das Kürzel VZ nutzten. Manche gaben angesichts der angedrohten drastischen Strafen nach. „Wir werden uns gegen die gerichtliche Verfügung zur Wehr setzen“, versichert Nina Krug von BewerberVZ.

Ihr Kölner Rechtsanwalt, Bruno M. Glombitza, hält Namen, die aus der Abkürzung für „Verzeichnis“ und einer vorangestellten Personengruppe bestehen, für nicht markenschutzfähig. „StudiVZ ist eine rein beschreibende Kurzform von „Studentenverzeichnis“. Meiner Kenntnis nach trägt das Deutsche Marken- und Patentamt daher solche Marken auch nicht mehr in das Markenregister ein.“ Auch ein unlauteres Verhalten seiner Mandantin kann der Anwalt der auf internationalen Markenschutz spezialisierten Kanzlei Greyhills nicht erkennen und verweist auf die Ähnlichkeit von StudiVZ zu der anglo-amerikanischen Seite Facebook.

Die Betreiberin von BewerberVZ, Nina Krug, betont: „Ich lasse mir kein wettbewerbswidriges Verhalten von einem Facebook-Klon vorwerfen.“ Den Titel BewerberVZ hat sie gewählt, weil die Studentinnen und Studenten es so gewünscht haben. Sie verstehen das Kürzel VZ ausschließlich als Abkürzung für „Verzeichnis“ und wünschen sich einen möglichst kurzen Begriff. „Deshalb habe ich den Titel gewählt. Logischerweise habe ich darum auch die von StudiVZ geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschrieben“, erklärt Krug. Wir haben daher unsere Rechtsanwälte damit beauftragt, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.

Rückfragen betreffend das laufende gerichtliche Verfahren beantwortet ausschließlich das Kölner Büro der Kanzlei Greyhills, Ansprechpartner RA Bruno M. Glombitza (Tel .0221-788860-0, Fax. 0221-788860-10, E-Mail: koelngreyhills.eu).


Quelle: feynschliff / pressbot.net

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Firma: feynschliff
Name: Anja Sauerwald
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Stadt: - 51103 Köln
 
Land: Deutschland
 
 
WWW: www.feynschliff.de
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25.02.2008 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 97 X