Prospekte sind Erfahrungssache - Die (neue) Adresse im Kapitalmarktrecht
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Gerade in letzter Zeit wird durch aufsehenerregende Verfahren und Unternehmensinsolvenzen wieder deutlich, dass ein Engagement am Kapitalmarkt zwar eine hervorragende Finanzierungsmöglichkeit z.B. über Mezzanine- oder Fondskapital darstellt, oft aber auch weitreichende Konsequenzen haben kann. Daher sind bei einem Private Placement, d.h. einem öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen und /oder Wertpapieren bestimmte Spielregeln zu beachten.
Eine (ergänzende) Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt stellt dabei für viele Unternehmen einen sehr guten, oft aber auch den einzigen Weg zu mehr Investitionskapital dar. Ob nun zur Gründung bzw. zum Aufbau des Unternehmens, zu dessen weiteren Ausbau oder der Realisierung ganz bestimmte Investitionsprojekte – Anlässe, aber auch Möglichkeiten der Finanzierung gibt es eine Vielzahl. Bei deren Umsetzung sollten jedoch stets die zwingenden Voraussetzungen und restriktiven gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.
Wichtigste Voraussetzung eines öffentlichen Angebotes für Vermögensanlagen (z.B. Genussrechte, stille Beteiligungen oder Kommanditanteile) bzw. für Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen oder Genussscheine) ist die Veröffentlichung eines entsprechenden Verkaufsprospektes. Ein solcher Verkaufsprospekt, der im Übrigen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet bzw. gebilligt werden muss, hat dem Anleger bzw. Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich ein vollständiges Bild vom Unternehmen, der derzeitigen Unternehmenssituation, der angebotenen Kapitalanlage selbst sowie aller sonstigen wesentlichen Aspekte zu machen. Bei Hinzutreten wichtiger neuer Umstände bzw. wesentlicher Änderungen, die die Beurteilung des Angebotes beeinflussen können, ist sogar regelmäßig ein Nachtrag zum Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen.
Andernfalls vermittelt der dem Anlageinteressenten vorgelegte Verkaufsprospekt nicht das geforderte zutreffende Bild über das zugrunde liegende Angebot und es besteht die Gefahr, dass sich das Unternehmen bzw. der (für das Unternehmen) tätige Finanzdienstleister zum Teil existenzgefährdenden Schadensersatz- und/oder Rückforderungsansprüchen aussetzt.
Die hier einschlägige Rechtsprechung deutscher Gerichte geht dabei (zu Recht) sehr weit und die Unternehmen stehen oft im Blickfeld der Bankenaufsicht und vor allem bestimmter selbsternannter Anlegerschützer.
Daher sollte die Konzeption der Beteiligungen sowie die Erstellung der benötigten Verkaufsprospekte und Unterlagen stets erfahrenen Spezialisten anvertraut werden. Was hier zählt sind langjährige Erfahrung, gute Kontakte zum Markt sowie eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Anforderungen bzw. der Vorgehensweise der BaFin.
Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut eine Vielzahl von Unternehmen bei der Konzeption und Platzierung verschiedenster Beteiligungsmodelle und ist herbei insbesondere verantwortlich für die Erstellung rechtssicherer Verkaufsprospekte, die Durchführung der Genehmigungs- und Billigungsverfahren bei der BaFin sowie die kapitalmarktrechtliche Beratung und Vertretung der Unternehmen.
Die Kanzlei ist hervorgegangen aus der renommierten auf Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Werner & Collegen aus Göttingen und nach der abgeschlossenen Umstrukturierung nun ständiger Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Belange des Netzwerkes der Dr. Werner Financial Service Group und vor allem seiner Kunden.
Unternehmen, die auf der Suche nach geeigneten Beratern in allen Belangen des Kapitalmarktes und des Kapitalmarktrechtes sind, finden in der Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Partner, der ihnen schnell und kompetent geeignete Wege aufzeigen und Lösungen anbieten kann.
Bernd & Didier
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wilhelm-Weber-Str. 39
D-37073 Göttingen
Telefon: +49 (0)551 495 669-0
Telefax: +49 (0)551 495 669-19
info
bernd-didier.de
www.bernd-didier.de
Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut und vertritt Unternehmen und Finanzdienstleister in allen Fragen rund um den Kapitalmarkt. Hierbei kann Sie auf eine über siebenundzwanzigjährige Erfahrung im Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht zurückgreifen und besitzt auf diesem Gebiet eine nachgewiesen hohe Spezialisierung. Die Schwerpunkte des Dienstleistungsangebotes der Kanzlei liegen insbesondere bei der Auswahl, Konzeption und Durchführung verschiedener Kapitalmaßnahmen für mittelständische Unternehmen, der Prospekterstellung (für Vermögensanlagen und Wertpapiere), der rechtlichen Überprüfung bestehender Verkaufsprospekte, der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Finanzdienstleistern gegenüber der BaFin sowie vor Gerichten in allen angrenzenden Rechtsgebieten.
Die Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Partner der Dr. Werner Financial Service Group und kann über das Netzwerk eine „Full-Service“ Betreuung vor allem mittelständischer Unternehmen bei der Durchführung verschiedenster Kapitalmaßnahmen, wie Private Placements über mezzanine Beteiligungsformen anbieten.
Quelle: Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / pressbot.net
Ihr Ansprechpartner:
| Firma | : | Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
| Name | : | Philip Didier |
| Straße | : | Wilhelm-Weber-Str. 39 |
| Stadt | : | - 37073 Göttingen |
| |
| Land | : | Deutschland |
| |
| Telefon | : | 05514956690 |
| Mobil | : | 055149566919 |
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| WWW | : | www.bernd-didier.de |
| E-Mail | : |  |
09.04.2008 - 0:00 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 97 X
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