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Praxisbeispiele für erfolgreichen Brand- und Explosionsschutz


Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 (Entwurf):
Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutz-maßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen - Beispiele


Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 bietet an Hand praktischer Beispiele Lösungsansätze zu Schutzmaßnahmen im Brand- und Explosionsschutz an filternden Abscheidern. Sie ist bei Anlagen anwendbar, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Die Richtlinie gibt sowohl den Herstellern als auch den Betreibern solcher Anlagen Anhaltspunkte, wie Risikobeurteilungen und Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.
Der Anhang A der Richtlinie stellt den Brandschutz beispielhaft an einer Absaug- und Entstaubungsanlage in einer Schweißerei und an einem Trocken-Elektrofilter in der Abgasreinigung eines Kraftwerks dar. Der Anhang B zeigt Beispiele für Potenzialausgleiche/Erdungen sowie für leitfähige/ableitfähige Filtermedien. Somit ergänzt das Blatt 6.1 der Richtlinie VDI 2263 das Blatt 6, das die prinzipiellen Vorgehensweisen beim Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen behandelt, und setzt dessen Kenntnis voraus.
Die Richtlinie „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutz-maßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen – Beispiele“ be-schreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des BImSchG § 3. Eine Maß-nahme zur Emissionsbegrenzung erscheint danach als gesichert, wenn sie dem Entwick-lungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen entspricht und bereits in der Praxis erfolgreich erprobt wurde.
Herausgeber der neuen Richtlinie ist die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT). Ab April 2008 ist sie als Entwurf für 97,10 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. 49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sowie weitere Informationen unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 31.07.2008.
Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415; Telefax: +49 (0) 211 62 14-124; E-Mail: heikenvdi.de
(Düsseldorf, 08.05.2008)


Quelle: Verein Deutscher Ingenieure / pressbot.net

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08.05.2008 - 10:45 Quelle: pressbot.net | Gelesen: 114 X