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Trödelnder Vermieter muss Abschlagsbeträge zurückzahlen


Tipps zum Mietrecht


(rgz-p). Vermieter sollten auch nach einem Eigentümerwechsel einer Immobilie die noch fälligen Betriebskostenabrechnungen an ihre ehemaligen Mieter nicht zu lange hinauszögern. „Andernfalls kann ihnen die komplette Rückerstattung der von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen drohen", warnt Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse.



Ein Mieter hatte in einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen geleistet, allerdings von dem Hausbesitzer nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Auch als die Immobilie an einen anderen Eigentümer verkauft wurde, rechnete der ehemalige Vermieter die Kosten nicht ab.



Die Berliner Richter entschieden, dass der frühere Vermieter die ordnungsgemäße Abrechnung vertragswidrig versäumt habe und der Mieter nun nicht mehr länger darauf warten brauche. Der Vermieter wurde verurteilt, sämtliche Abschlagszahlungen an den Mieter zurückzuzahlen (LG Berlin, Beschluss vom 02.10.2007, Az. 65 S 205/07).

Quelle: djd / pressetreff.de

15.10.2008 - 18:03 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 78 X

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