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Anlagensicherheit - Bessere Vorsorge vor Störfällen in der Industrie




Bundesrat stimmt Gesetzesaenderung zur Umsetzung der Seveso-II-Aenderungsrichtlinie zu

Berlin, 17. Juni 2005 - Der Bundesrat hat heute in zweiter Beratung dem Gesetz zur Umsetzung der Seveso-II-Aenderungsrichtlinie zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 12. Mai 2005 zugestimmt, so dass das Gesetz nun am 1. Juli 2005 in Kraft treten kann.

Die Aenderung des europaeischen Stoerfallrechts zieht insbesondere die Konsequenzen aus den schweren Industrieunfaellen in Baia Mare, Enschede und Toulouse. Durch strengere Vorschriften, wie z.B. die Absenkung der Mengenschwellen bei umweltgefaehrlichen und bestimmten explosionsgefaehrlichen Stoffen, verstaerkt die Bundesregierung die Vorsorge vor Stoerfaellen in der Industrie. Gleichzeitig werden moegliche Auswirkungen von Industrieunfaellen weiter begrenzt.

In dem Gesetz werden Schutzobjekte aufgefuehrt, z.B. wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, fuer die ein angemessener Abstand zu Industriebetrieben einzuhalten ist. Ausserdem werden die bisherigen Beratungsgremien Stoerfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss fuer Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission fuer Anlagensicherheit (KAS) zusammengefasst.

Zur Umsetzung der Aenderungsrichtlinie in deutsches Recht musste neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auch die Stoerfall-Verordnung geaendert werden. Die Aenderung der Stoerfall-Verordnung tritt ebenfalls am 1. Juli 2005 in Kraft.



Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke StamerTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: pressebmu.bund.de internet: http://www.bmu.de/presse



17.06.2005 - 18:06 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 384 X