Yello setzt bei der Kundenakquisition erneut auf wettbewerbswidriges Verhalten
Stadtwerke Hannover AG erreicht weitere einstweilige Verfügung
Hannover, den 16. Juni 2005
Erneut ist gegen die EnBW-Tochter Yello Strom GmbH wegen wettbewerbswidriger Aussagen bei der Kundenakquisition im Raum Hannover vom Landgericht Hannover eine Einstweilige Verfügung erwirkt worden. Diese fordert die Yello Strom auf, zu unterlassen, dass sich Mitarbeiter der Yello Strom an der Haustür als Beschäftigte der Stadtwerke Hannover ausgeben, um dann die Kunden zur Unterzeichnung eines neuen Stromvertrages zugunsten ihres Arbeitgebers zu bewegen.
Das wettbewerbswidrige Vorgehen der Yello Strom GmbH bei dem Versuch, Kunden zu gewinnen, ist nicht auf den Raum Hannover beschränkt: Sowohl in Duisburg, München und Leverkusen hat sich Yello bereits Einstweilige Verfügungen eingehandelt und auch die Hamburger Medien berichteten schon über das unseriöse Vorgehen der im Namen von Yello tätigen Drückerkolonnen.
Brigitte Neumann, Pressesprecherin der Stadtwerke Hannover: "Grundsätzlich vertreten wir die Ansicht, dass Konkurrenz das Geschäft belebt. Allerdings sollte es den Stromverbrauchern zu denken geben, wenn ein Mitbewerber zu solch unlauteren Methoden greift, um neue Kunden zu werben. Offensichtlich rechnet man sich bei Yello aber angesichts unserer marktgerechten enercity-Strompreise keinerlei Chancen aus. Anders ist der Griff zu Tricks kaum zu erklären".
Neumann weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtwerke Hannover keine Verträge an der Haustür abschließen. Neutrale Informationen können sich Kunden generell entweder über den Strompreisvergleich-Rechner www.verivox.de im Internet oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen einholen.
Neumann: "Sollten Privat-Kunden sich an der Haustür über den Tisch gezogen fühlen, können sie immer von einem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen".
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17.06.2005 - 18:06 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 410 X