Entschädigungszahlungen für Dopingopfer aus dem Hilfefonds der Bundesregierung abgeschlossen
Rund 10.400 Euro für jedes der 193 anerkannten Dopingopfer.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) wurde das einzige Klageverfahren durch Klagerücknahme beendet. Damit konnte in den letzten Wochen die Schlusszahlung an die 193 anerkannten Dopingopfer überwiesen werden.
Insgesamt waren 308 Anträge beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und bearbeitet worden. 194 Antragssteller (63%) wurden als anspruchsberechtigt anerkannt und erhielten vor der Schlusszahlung drei Abschlagszahlungen. 108 Antragsteller (35%) mussten abgelehnt werden und 6 Antragsteller (2%) zogen ihren Antrag zurück. Aus den insgesamt zur Verfügung stehenden 2,025 Millionen Euro konnten jedem anerkannten Dopingopfer rund 10.400 € ausbezahlt werden.
"Sportlerinnen und Sportler aus der ehemaligen DDR haben teilweise erhebliche Gesundheitsschäden durch staatliches Zwangsdoping in der DDR erlitten. Eine Entschädigung für deren seelisches und körperliches Leiden ist kaum möglich. Die Unterstützung aus dem Dopingopfer-Hilfefonds der Bundesregierung soll aus humanitären und sozialen Gründen einen kleinen Ausgleich für das Leid schaffen", erklärte Bundesinnenminister Otto Schily.
Verantwortlich: Rainer Lingenthal
Redaktion: Gabriele Hermani, Christian-Gunther Sachs, Isabel Schmitt-Falckenberg, Anette Lena Stephan, Dr. Ingrid von Stumm, Annette ZiesigPressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 BerlinE-Mail: pressebmi.bund.de www.bmi.bund.de , Telefon: 01888/681-1022/1023, Fax: + 49 1888/681-1083/1084
Quelle: BUNDESMINISTERIUM DES INNERN (BMI) / pressrelations.de
13.09.2005 - 10:07 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 198 X

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