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Rentenversicherungsbeitrag bleibt auch im kommende Jahr stabil bei 19,5 Prozent




Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Aenderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erklaert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Erika Lotz:

Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen das Gesetz zur Aenderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Damit ist es nun am Bundesrat, mit seiner Zustimmung auch im kommenden Jahr fuer einen stabilen Rentenversicherungsbeitrag zu sorgen.

In den vergangenen Jahren haben Arbeitnehmer und Rentner in hohem Masse mit dazu beigetragen, die Rentenversicherung zukunftsfest zu gestalten und den Rentenversicherungsbeitrag stabil zu halten. Hierzu zaehlen die Tragung des vollen Pflegeversicherungsbeitrages bei den Rentnern, die Nullanpassungen in der Rente 2004 und in diesem Jahr sowie die langfristige Absenkung des Rentenniveaus. Noch mehr einseitige Bereitschaft, die Arbeitnehmer und Rentner Milliarden von Euro kosten, abzuverlangen, waere unzumutbar. Hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

Jetzt ist es an den Arbeitgebern, ihren Anteil beizutragen. Das Vorziehen des Faelligkeitstermins ist wirtschaftlich vertretbar und alternativlos. Eine Anhebung des Beitragssatzes wuerden die Arbeitgeber mehr als doppelt so stark belasten.



© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

17.06.2005 - 18:06 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 245 X

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