Gesetzentwurf zu Studierendenwerksgesetz - GRÜNE kündigen Vorstoß für fraktionsübergreifenden Konsens an
Gesetzentwurf zu Studierendenwerksgesetz
GRÜNE kündigen Vorstoß für fraktionsübergreifenden Konsens an
Unter Leitung des Studierendenwerks sollen nach einem von der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf all diejenigen, die schon jetzt soziale Infrastruktur für Studierende bereitstellen, ein abgestimmtes Angebot für die jeweilige Hochschule erbringen. Damit legen DIE GRÜNEN den bislang umfassendsten Gesetzentwurf zur Novellierung des Studentenwerkgesetzes vor.
"Wir haben nicht primär die Institution Studierendenwerk im Blick, sondern die Erledigung seiner Aufgaben. Wir wollen, dass so die gesamte soziale Infrastruktur für die Studierenden bereit gestellt wird. Schon heute ist das Studierendenwerk kein Monopolist mehr, sondern arbeitet mit anderen Anbietern, wie Wohnungsbaugesellschaften, zusammen. In Zeiten knappen Geldes muss das Angebot abgestimmt werden", fordert die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge.
Nach den Vorstellungen der GRÜNEN soll der Gesetzentwurf den Markt der sozialen Dienstleistungen für privatwirtschaftliche Unternehmen und Sozialverbände öffnen. So könne eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft über das Studierendenwerk Wohnungen belegen lassen, wenn sie die Miete an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Studierenden orientiere. Im Gegenzug würden zum Schutz mittelständischer Unternehmen faire Regeln für die Betätigung der Studierendenwerke auf dem freien Markt festgelegt.
Das Land werde zur Bezuschussung der Studierendenwerke stärker in die Verantwortung genommen, um etwa den Investitionsstau beim Wohnungsbau anzugehen. Die finanziellen Mittel sollen zweckgebunden an die Hochschulen gehen, die mit den Studierendenwerken dazu Zielvereinbarungen abschließen. Die Aufgaben der Studierendenwerke werden um Kinderbetreuung und Kultur erweitert und erhalten größere wirtschaftliche Verantwortung. Zudem soll im Verwaltungsrat künftig auch der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin des jeweiligen Standorts vertreten sein, um die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Studierendenwerk zu stärken.
DIE GRÜNEN streben immer noch eine Einigung mit FDP, CDU und SPD an. "Deshalb haben wir mit der Veröffentlichung unseres Gesetzentwurfs auch so lange gewartet. Es gibt in den nun vorliegenden drei Gesetzesentwürfen viele Punkte, in denen eine Einigung möglich wäre. Gemeinsam mit den Studierendenwerken sollte jetzt eine Lösung gefunden werden. Alle Vorschläge von FDP und SPD, mit denen wir einverstanden sind, haben wir in unseren Gesetzentwurf aufgenommen", betont Sarah Sorge. Sie erklärt aber auch, dass sie mit dem FDP-Vorschlag, dass privatwirtschaftliche Unternehmen, die mit einer Aufgabe des Studierendenwerks betraut sind, Zwangsbeiträge von allen Studierenden erheben können, nicht einverstanden ist. Auch den Vorschlag der SPD, die Beiträge nach dem Angebot sozialer Infrastruktur zu staffeln, lehnen DIE GRÜNEN ab. "Dann müssten die Studierenden kleiner Hochschulen proportional wesentlich mehr zahlen als heute." Wenig Sympathie haben DIE GRÜNEN auch für die Vorstellungen einzelner Universitäten, selbst Aufgaben des Studierendenwerks zu übernehmen. "Wir wollen nicht, dass Universitätspräsidenten oberste Küchenchefs werden."
Sarah Sorge kündigt an, bei ihren Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und FDP einen neuen Vorstoß für ein Einigungsgespräch zu unternehmen.
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Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN / pressrelations.de
14.09.2005 - 18:03 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 278 X