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Wichtige HÜrde genommen: Bundeskabinett beschließt Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Wichtige HÜrde Bundeskabinett Novellierung Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Frankfurt am Main. - Das Bundeskabinett hat in einer seiner letzten Sitzungen dieser Legislaturperiode die seit langem geplante Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) beschlossen. FÜr Einzelraumfeuerungen fÜr feste Brennstoffe wie Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen sollen demnach in Zukunft strengere Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten gelten. Außerdem werden Mindestwirkungsgrade verlangt. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und KÜchentechnik e.V. aufmerksam, der diese Entscheidung grundsätzlich begrÜßt.
Die EinfÜhrung der neuen, sehr strengen Anforderungen erfolgt ab Inkrafttreten der Verordnung in zwei Stufen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird in einer TypprÜfung in dafÜr vorgesehenen PrÜfstellen ÜberprÜft. Kontrollmessungen beim Betreiber der Feuerstätte sind dagegen nicht vorgesehen.
FÜr die Einhaltung der Anforderungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen sind lange übergangsfristen vorgesehen, die schrittweise ab 2014 gelten sollen. Einzelraumfeuerungen, die die fÜr sie jeweils vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfÜllen, mÜssen mit einer geeigneten Emissionsminderungs-Maßnahme, also einem Filter, ausgerÜstet oder ausgetauscht werden. Ausgenommen von einer Austausch- bzw. NachrÜstungspflicht sind zudem Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Auch wenn fÜr eine bestehende Einzelraumfeuerungsanlage fÜr feste Brennstoffe eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte fÜr Staub von 150 mg/m3 und fÜr Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb weiterhin möglich.
Lange übergangsfristen, Ausnahmen und Härtefallklauseln
Völlig befreit von der Einhaltung von Grenzwerten sind darÜber hinaus Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich Über diese Anlagen erfolgt. Es muss also niemand befÜrchten, der darauf angewiesen ist, dass sein Kaminofen abgestellt wird und er im Kalten sitzt.
Betroffen von einer NachrÜstung oder einem möglichen Austausch sind daher generell nur ältere Geräte, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und lediglich als Zusatzheizung dienen. Maßgeblich ist hierbei das Jahr der TypprÜfung. FÜr Öfen, die 1974 oder noch frÜher geprÜft worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre auf dem Markt. Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die PrÜfreihen von 1975 bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Jahre 1985 bis 1994 und zu Ende 2024 alle PrÜfungen ab 1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.
Der Entwurf der Verordnung wird zunächst dem Bundestag zugeleitet, bevor er abschließend den Bundesrat passieren muss. Aller Voraussicht nach erfolgt die Abstimmung im Bundesrat jedoch erst kurz vor oder nach der Bundestagswahl am 27. September 2009.
"Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts gewinnen sowohl Herstellerfirmen als auch Verbraucher und Feuerstättenbetreiber ein StÜck Planungssicherheit zurÜck", so Frank Kienle, GeschäftsfÜhrer des HKI. "Nach mehrjähriger Vorlaufzeit ist damit eine wichtige HÜrde genommen, um die Emissionsbelastung - insbesondere durch Altanlagen - deutlich und wirksam begrenzen zu können."
Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden. Mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle werden die Vorgaben fÜr Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie Holz und Braunkohlenbriketts verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmu.de sowie unter www.hki-online.de.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und KÜchentechnik e.V.
Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt a. M.
Frank Kienle
infohki-online.de
+49-69-25 62 68-0
Pressekontakt:
Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190 50937 Köln
0221- 42 58 12
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Quelle: pr-gateway.de / pr-gateway.de
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