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Kommissionsvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung: richtiger Weg - Inhalte zu prüfen


AG Angelegenheiten der Europaeischen Union

Kommissionsvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung: richtiger Weg - Inhalte zu pruefen

Zum Vorschlag der EU-Kommission ueber die Vorratsdatenspeicherung erklaert der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Guenter Gloser:

22. September 2005 - Die EU-Kommission hat wie angekuendigt einen eigenen Vorschlag zur Speicherung von Kommunikationsverkehrsdaten auf Vorrat zur Verbrechens- und Terrorismusbekaempfung vorgelegt. Der Vorschlag steht in Konkurrenz zu einem entsprechenden Rahmenbeschluss, der gegenwaertig im Rat verhandelt wird. Die Bundesregierung sollte von der fuer Oktober 2005 vorgesehenen Verabschiedung des Rahmenbeschlusses Abstand nehmen. Einerseits ist dieser mit zu vielen verfahrensrechtlichen Risiken behaftet. Andererseits hat der Bundestag einen umfassenden Parlamentsvorbehalt eingelegt, der angesichts der schwierigen Verhaeltnisse nach der Bundestagswahl nicht rechtzeitig aufgeloest werden koennte, falls denn eine Mehrheit die Reglung inhaltlich mittragen wuerde, was zum gegenwaertigen Zeitpunkt zweifelhaft ist.

Der Deutsche Bundestag hat fraktionsuebergreifend Anfang dieses Jahres zum Rahmenbeschluss festgestellt,

dass er eine gesetzliche Pflicht zur Vorratsspeicherung ablehnt. Diese Haltung ist nach wie vor gueltig. Er hat sich damals aber offen gezeigt, falls neue Rechtstatsachen vorgetragen werden sollten, die fuer solch eine Speicherpflicht sprechen. Er hat zudem festgestellt, dass dieses Dossier in der dritten Saeule, in der intergouvermentalen Zusammenarbeit, behandelt werden sollten. Inzwischen haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die den von der Kommission vorgeschlagenen Weg im Rahmen des Binnenmarktes als vorzugswuerdig erscheinen laesst. Sogar der juristische Dienst des Rates kommt zu einem negativen Urteil: Ein Rahmenbeschluss ist nicht zulaessig, da Telekommunikationsdienste und Teledienste im Rahmen des Binnenmarktes zu regeln sind. Daneben gab es juengst eine Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs zum Umweltstrafrecht, der deutlich macht, dass Massnahmen der dritten Saeule auch nicht indirekt in Regelungsbereiche des Binnenmarktes einwirken duerfen.

Die Bundesregierung muss daher darauf dringen, dass die Beratungen zum Rahmenbeschluss aufgegeben werden und auf Grundlage des Kommissionsvorschlages im Mitentscheidungsverfahren gemeinsam mit dem Europaeischen Parlament verhandelt wird. Die Regierungen haben hier besondere Verantwortung, das eventuell notwendig erscheinende Eingriffe in die Buergerrechte auf gesicherter rechtlicher Grundlage erfolgen.

Das Vertrauen in europaeische Regelungen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Haftbefehl, ebenfalls ein Instrument der dritten Saeule, angegriffen, auch wenn dies nicht dem Rahmenbeschluss selbst, sondern seiner innerstaatlichen Umsetzung anzulasten ist. Aber bei diesem sensiblen Thema ist groesste Sorgfalt geboten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird gemeinsam mit den Kollegen in der SPE-Fraktion des Europaeischen Parlamentes neben den moeglicherweise berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehoerden die ebenso berechtigten Interessen der Buergerinnen und Buerger sowie der Telekommunikationswirtschaft einbringen. Dazu wird der Bundestag auch hier seine Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Europaeischen Union nutzen.

 

2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet:



Quelle: SPD-BUNDESTAGSFRAKTION / pressrelations.de

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