Personaleinsatz in der Netzgesellschaft
Kernthema der Veranstaltung sind aktuelle Fragen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Netzgesellschaften unbundled wurden. Vor dem Hintergrund der Anreizregulierung und der damit verbundenen Vorbereitung der Fotojahre für Strom und Gas stellt sich aktuell die Frage, ob und
– wenn ja – wie das Personal in die Netzgesellschaft bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode überführt werden kann (Stichwort: Personalzusatzkosten). Können darüber hinaus Pensionsverbindlichkeiten der
Betriebsrentner der Netzgesellschaft zugeordnet werden?
Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie etwa der Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassungs- und Dienstleistungsverträgen, Outsourcing-Vorgängen, Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Betriebsübergangs, gehen die Referenten auf die Besonderheiten der Anreizregulierung und die sich hieraus ergebenden spezifischen Anforderungen ein. Neben den juristischen Aspekten soll auch eine betriebswirtschaftlich und unternehmensstrategisch sinnvolle Ausgestaltung der Netzgesellschaft beleuchtet werden. Dabei ist ein zentrales Thema, inwieweit bei solchen Maßnahmen die Grundlagen geschaffen werden können, um eine spätere Kooperation zu erleichtern. Insbesondere im Netzbereich werden solche Kooperationen wohl von keinem EVU mehr ganz ausgeschlossen.
Der Infotag bietet nicht nur durch sachkundige Referenten umfassende Informationen, sondern auch Gelegenheit zur Diskussion von Detailfragen.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Entscheidungsträger der Energieversorgungsunternehmen aus den Bereichen Geschäftsführung, Personal und Recht.
Quelle: oak media GmbH / pressbot.net
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