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Deutsche Bahn beginnt mit Lärmsanierung im Bereich Böhlen - Großdeuben




Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter bringen deutliche Besserung der Lärmsituation / Bahn lädt zur Informationsveranstaltung

(Leipzig, 10. Oktober 2005) Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" beginnt die Bahn entlang der Strecke Leipzig-Connewitz – Hof im Bereich Böhlen – Großdeuben mit den Arbeiten für den passiven Schallschutz. In einem Abstand bis ca. 120 Meter zur Bahntrasse können Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen die Grenzwerte überschritten werden, Zuschüsse zum Einbau von schalltechnisch verbesserten Fenstern und Schalldämmlüftern erhalten. In Einzelfällen werden auch Innenwandverstärkungen sowie die Dämmung von Dächern vorgenommen. Entlang der Bahnstrecke können Wohngebäude im Bereich Böhlen – Großdeuben beginnend mit der Bebauung der im Norden gelegenen, im Wesentlichen parallel zur Bahntrasse verlaufenden "Hauptstraße" bis hin zum südlichen Ende der Ortsdurchfahrt in Höhe der "Auenstraße" von den passiven Schallschutzmaßnahmen profitieren.

Die Deutsche Bahn lädt alle interessierten Bürger am 12.10.2005, 18.00 Uhr, in das Kulturhaus Böhlen (Kleiner Saal), Leipziger Straße 40, in 04564 Böhlen zu einer Informationsveranstaltung ein.

Das von der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit der Ausführung der Maßnahmen beauftragte Ingenieurbüro IBPM GmbH hat auf Basis eines schalltechnischen Gutachtens bereits die Eigentümer der in Frage kommenden Gebäude ermittelt und wird ihnen den Teilnahmeantrag sowie Informationsmaterial zusenden. Nach Rücklauf der Unterlagen erfolgt eine Terminvereinbarung für eine Wohnungsbegehung, denn zur genauen Beurteilung der Lärmsituation in den Häusern und Wohnungen ist eine Besichtigung der Räume und die Aufnahme der Außenbauteile erforderlich. Nach erfolgter Bestandsaufnahme erstellt das Ingenieurbüro eine für den Eigentümer kostenlose schalltechnische Objektbeurteilung, die eine Aufstellung und Kostenschätzung der förderfähigen Maßnahmen enthält.

Auf Basis dieser schalltechnischen Objektbeurteilung entscheidet dann der Eigentümer über die Realisierung der gewünschten Maßnahmen. Im positiven Falle wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der DB AG geschlossen, auf dessen Basis das Ingenieurbüro drei Angebote von Fachfirmen einholt und einen Preisvergleich erstellt. Anschließend erhält der Eigentümer die Unterlagen zur Bauausführung und die Realisierung der Maßnahme kann beginnen. Die Kosten der passiven Maßnahmen werden zu 75 Prozent vom Bund übernommen. Die restlichen 25 Prozent trägt der Eigentümer selbst, da die Gebäude durch die Schallschutzmaßnahmen zugleich eine Wertsteigerung erfahren.

Die DB ProjektBau GmbH bittet die anspruchsberechtigten Bürger, die vom Ingenieurbüro IBPM GmbH angegebenen Fristen einzuhalten, um somit eine zügige Realisierung zu unterstützen.

Das Programm

Seit 1999 stellt die Bundesregierung für das Lärmsanierungsprogramm jährlich Mittel in Höhe von 51 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Bei diesem Programm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bundesweit sind aktuell in über 370 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung bzw. in Bau. Seit August 2002 liegt die zweite Fortschreibung mit insgesamt mehr als 900 Ortsdurchfahrten vor. Mit der Realisierung ist bundesweit die DB ProjektBau beauftragt.

 

Herausgeber: Deutsche Bahn AGKommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 BerlinVerantwortlich für den Inhalt: Werner W. Klingberg



Quelle: DEUTSCHE BAHN / pressrelations.de

10.10.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 454 X

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