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Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt


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(djd/pt). Viele Menschen blicken mit Sorge auf das geplante Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft treten wird. Ängste von Rentnern mit kleineren und mittleren Bezügen sind jedoch völlig unbegründet: Für drei Viertel aller Rentner ändert sich auch künftig nichts. Das geplante Gesetz sieht vielmehr eine grundlegende Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vor. Ziel ist, den Lebensunterhalt aller Bürgerinnen und Bürger im Alter auch in Zukunft zu sichern und Benachteiligungen für heutige Rentner zu vermeiden. Insgesamt bedeutet das Alterseinkünftegesetz keine Erhöhung von Steuern, sondern ein Steuersenkungsprogramm. Die Entlastung beträgt bis zum Jahr 2010 rund sechs Mrd. Euro. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück, das die steuerliche Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten fordert. Die geplante Umgestaltung geht jedoch über die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus: Ein transparentes und gerechtes Modell der Altersvorsorge soll die Generationengerechtigkeit in Deutschland auch in Zukunft gewährleisten. Kernelement ist der schrittweise Übergang zum Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dieses Steuerprinzip hat sich international bewährt und gilt auch hierzulande bei fast allen Fachleuten als das richtige Mittel, um der veränderten demografischen Bedingungen (Geburtenrückgang) Herr zu werden. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge über die Jahre allmählich steuerfrei gestellt werden. Im Gegenzug werden die Altersbezüge der Ruheständler nach und nach steuerpflichtig unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Freibeträge.

Nach dem neuen Recht bleibt ab 2005 eine Rente bis zu rund 18.900 Euro für Alleinstehende grundsätzlich steuerfrei. Verheiratete müssen erst ab rund 38.000 Euro Steuern abführen. Was viele nicht wissen: Bereits nach derzeitiger Rechtslage bezahlen rund 2 Millionen der gut 14 Millionen Rentnerhaushalte Steuern und zwar diejenigen, die mit ihrer gesetzlichen Rente und weiteren Einkünften, beispielsweise aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, die entsprechenden Freibeträge übersteigen. Weitere Informationen unter: www.bundesfinanzministerium.de.





Quelle: Pleon Kohtes Klewes / pressetreff.de

21.06.2005 - 13:50 Quelle: pressetreff.de | Gelesen: 219 X