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Patientenverfügungen haben hohe Verbindlichkeit




Der Bundesgerichtshof bestätigte nach fast vierjährigem Prozess: Keine Zwangsernährung durch Pflegeheim gegen die Patientenverfügung. Im Fall des Kiefersfeldener Komapatienten Peter K. ist die letztinstanzliche Entscheidung über ein Jahr nach dem Tod des Patienten gefallen. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Beschluss vom 8. Juni 2005 (XII ZR 177/03), dass die Zwangsernährung gegen den Willen des Patienten rechtswidrig war.

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AnsprechpartnerDr. J. WolffRedaktion MEDIZIN ASPEKTETel.: 06241 - 9 55 421 www.medizin-aspekte.de redaktionmedizin-aspekte.de  



Quelle: PRIV. INST. F. MEDIZIN & GESUNDHEITSPFLEGE / pressrelations.de

28.10.2005 - 18:01 Quelle: pressrelations.de | Gelesen: 103 X

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